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13.12.2011

Warten an der roten Ampel?

Rechtsfrage des Tages:
Gestern war ich zu Fuß unterwegs. An einer roten Fußgängerampel hätte ich warten müssen. Da ich es eilig hatte, bin ich ein Stück weiter gegangen und habe dann einfach so die Straße überquert. Ein Passant sprach mich an, dies sei verboten. Stimmt das?

Antwort D.A.S.:
Nein, das stimmt so nicht. Natürlich sollte man sich vergegenwärtigen, dass Fußgängerampel meist an unübersichtlichen oder besonders gefährlichen Stelen stehen, um dem Fußgänger eine sichere Überquerung der Straße zu gewährleisten.

Es gibt aber keinen Ordnungswidrigkeitentatbestand, wonach sie als Fußgänger belangt werden können, wenn Sie die Straße an einer Stelle überqueren, an der keine Ampel steht. Eine Ordnungswidrigkeit liegt nur vor, wenn Sie eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße (auch Schnellstraße genannt) an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle überqueren.

Etwas anders kann bei Autofahrern gelten. Fahren Sie auf eine rote Ampel zu, um dort nach rechts abzubiegen und weichen beispielsweise über die rechtsseitig gelegene Tankstelle aus, kann dies eine Umgehung der Ampel sein, die wie ein Rotlichtverstoß gewertet wird.

Und als Fußgänger müssen Sie folgende Punkte beachten: Überqueren Sie die Straße an einer Ampel und missachten dabei das rote Lichtzeichen, droht ein Bußgeld von 5 Euro. Auch sind Sie verpflichtet, eine Straße zügig zu überqueren und haften möglicherweise zumindest teilweise bei einem Unfall, wenn Ihnen durch das Überqueren der Straße grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann, beispielsweise, wenn Sie nachts in dunkler Kleidung eine Straße an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle überqueren und ein Autofahrer Sie übersieht.

Zuletzt aktualisiert am 13.12.2011

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