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09.12.2011

Zwei Riegel gratis

Rechtsfrage des Tages:
Immer wieder findet man im Supermarktregal Verpackungen, die beispielsweise "zwei Riegel gratis" versprechen. Darf ich diese Riegel dann einfach so mitnehmen?

Antwort D.A.S.:

Nein, natürlich nicht. Das Gratisangebot wird grundsätzlich nur im Zusammenhang mit dem Kauf des gesamten Gebindes, also der vollen Packung gewährt. Öffnen Sie die Packung, um dort etwas im Laden zu entnehmen, müssen Sie in der Regel den Kaufpreis zahlen. Zwar "verpflichtet das Öffnen der Packung" nicht zum Kauf, wie es häufig auf Aushängen im Laden zu lesen ist, jedoch schulden Sie dem Geschäftsinhaber Schadensersatz, wenn dieser den Artikel aufgrund der geöffneten Verpackung nicht mehr verkaufen kann.

Zuletzt aktualisiert am 09.12.2011

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