ivw
08.12.2011

Genießen Sie die Reise in vollen Zügen ...

Rechtsfrage des Tages:
Weihnachten naht und damit auch wieder die Zeit der vollen Züge. Habe ich eigentlich einen Anspruch auf einen Sitzplatz, wenn ich eine Bahnfahrkarte gekauft habe?



Antwort D.A.S.:

Leider nein. Die Fahrkarte, die Sie lösen gewährt Ihnen nur einen Anspruch auf Beförderung, nicht aber auf einen Sitzplatz. Anspruch auf einen Sitzplatz haben Sie nur, wenn Sie einen solchen reserviert haben. Sollte sich jemand anderes auf Ihren Platz gesetzt haben und diesen nicht freigeben, sollten Sie den Fahrbegleiter informieren. Kann der Ihnen Ihren Platz auch nicht verschaffen, können Sie sich unter Umständen die Kosten der Platzreservierung erstatten lassen.

Übrigens: Ist die zweite Klasse überfüllt, dürfen Sie nicht einfach in die erste Klasse wechseln. Dies würde für Sie extra kosten, es sei denn, die Zugbegleiter geben ausdrücklich die erste Klasse für die Benutzung durch Fahrgäste der zweiten Klasse frei.

Zuletzt aktualisiert am 08.12.2011

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