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07.12.2011

Pflicht zur Erste-Hilfe-Auffrischung?

Rechtsfrage des Tages:
Als ich vor Jahren meinen Führerschein gemacht habe, musste ich einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Gibt es eigentlich eine Verpflichtung, diesen regelmäßig aufzufrischen?



Antwort D.A.S.:

Nein, eine solche Verpflichtung gibt es bedauerlicher Weise nicht. Zwar ist ein entsprechender Kurs Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis, es besteht aber keine Verpflichtung diesen Kurs regelmäßig aufzufrischen. Es hindert Sie natürlich nichts daran, eine solche Auffrischung freiwillig zu machen. Und wenn Ihre erste Ausbildung zum Ersthelfer schon länger zurück liegt, werden Sie staunen, was sich im Laufe der Jahre bei der Erstversorgung und Notfallmaßnahmen alles geändert hat.

Wussten Sie, dass Ihr Arbeitgeber Sie unter bestimmten Voraussetzungen sogar für einen solchen Kurs freistellen muss? Melden Sie sich doch freiwillig zur Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer, dann übernimmt der Arbeitgeber auch noch die Kosten der Erste-Hilfe-Schulung. Arbeiten in einem Unternehmen beispielsweise zwei bis 20 bei der Berufsgenossenschaft Versicherte, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass mindestens ein Arbeitnehmer als Ersthelfer ausgebildet wird. Informationen hierüber erhält man bei der Berufsgenossenschaft.

Zuletzt aktualisiert am 07.12.2011

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