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06.12.2011

Wildunfall: Kein Sonntagsbraten

Rechtsfrage des Tages:
Mein Freund hat am Wochenende auf einer Landstraße einen Hasen überfahren. Er meinte, da der Hase ja niemandem gehöre, könne er ihn einfach mitnehmen. Das ist doch bestimmt nicht zulässig, oder?


Antwort D.A.S.:

Sie haben Recht. Wer nach einem Wildunfall das verendete Wild einfach mitnimmt, um sich für den Schreck mit einem guten Braten zu belohnen, macht sich wegen Wilderei strafbar. Es droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Ist Ihnen ein Tier vors Auto gelaufen, müssen Sie die Polizei oder soweit bekannt, den zuständigen Jagdpächter informieren. Ist das Tier verletzt und flüchtet, sollten Sie die Unfallstelle markieren, damit der Jäger die Spur verfolgen und das Tier erlösen kann. Verendet das Tier an der Unfallstelle müssen Sie die Straße räumen, soweit dies machbar ist. Ziehen Sie dabei wegen der Tollwutgefahr unbedingt Einmalhandschuhe aus dem Verbandskasten an. Und denken Sie daran: den Verbandskasten schnellst möglich wieder auffüllen!

Zuletzt aktualisiert am 06.12.2011

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