ivw
05.12.2011

Führerschein zurück ohne MPU

Rechtsfrage des Tages:
Vor vielen Jahren ist mir die Fahrerlaubnis wegen Alkohol am Steuer entzogen worden. Die Sperrzeit für die Neuerteilung ist längst abgelaufen, ich habe aber Angst vor dem "Idiotentest". Ich habe gehört, dass nach einer bestimmten Zeit der Führerschein auch ohne diesen Test wieder beantragt werden kann. Stimmt das?


Antwort D.A.S.:

Bestehen bei der Fahrerlaubnisbehörde Bedenken hinsichtlich der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehr, kann die Behörde vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen. Hinweise auf eine fehlende Eignung ergeben sich in der Regel aus den Vorfällen, die im Verkehrszentralregister gespeichert sind. Und diese Daten unterliegen nach Ablauf bestimmter Zeiten einem Verwertungsverbot und werden getilgt. Häufig liest man im Internet, dass gerade bei Alkoholfahrten die Tilgungsfrist 10 Jahre beträgt. Dies ist so auch zunächst richtig. Der Teufel steckt aber im Detail.

Diese Tilgungsfrist beginnt nämlich erst zu laufen, wenn die Fahrerlaubnis neu beantragt wurde, spätestens nach fünf Jahren. Haben Sie zwischenzeitlich keine Fahrerlaubnis beantragt, beträgt die Frist, nach der die relevanten Einträge in Flensburg gelöscht werden demnach fünf Jahre bis zum Beginn der Tilgungsfrist und weitere 10 Jahre für den Ablauf dieser Frist.

Liegt Ihre Trunkenheitsfahrt also mindestens 15 Jahre zurück, haben Sie eine Chance, ohne Anordnung einer MPU eine neue Fahrerlaubnis erteilt zu bekommen, wenn sich keine anderen Hinweise auf eine mögliche Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz ergeben.

Zuletzt aktualisiert am 05.12.2011

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