Fremdsprachenkenntnisse sind in Zeiten wie diesen zur multikulturellen Verständigung unerlässlich.
Die Verwendung lateinischer Termini lassen nicht nur einen höheren Schulabschluss vermuten, sondern auch auf einen beachtenswerten Bildungsstand schließen. Allein der bildhaften Sprache der Waidmannschaft, nämlich dem Jägerlatein, steht beinahe die gesamte deutsche Öffentlichkeit skeptisch gegenüber. Wenn nämlich Christian von H. aus A. im vertrauten Kreise von einem Fangschuss berichtet, den er einer kapitalen Bache in der Küche eines niedersächsischen Einfamilienhauses beibrachte, schlägt ihm unverhohlenes Misstrauen auch seiner Jagdgenossen entgegen:
Die Treibjagden in dem Waldgebiet des Grafen B. von G. in B. erfreuen sich unter den Jägern der Umgebung größter Beliebtheit. Denn im gräflichen Forst wimmelt es nur so von Nieder- und Dammwild. Nun stöberten Teile der Jagdgesellschaft in einem Maisfeld ein weibliches Wildschwein, fachsprachlich Bache, nebst Nachwuchs auf. Das Tier war sich seiner ungleichen Chancen zur Selbstverteidigung gegenüber
den bewaffneten Menschen sofort bewusst, suchte und fand daher sein eigenes und das Heil ihrer Frischlinge in wilder und panischer Flucht. Die waffenstrotzenden Waidmänner indessen hatten offenbar einen solch tiefen psychologischen Eindruck bei der Wildsau hinterlassen, dass sie nicht in der nächsten Deckung halt machte, sondern vermutlich unerlaubt den gräflichen Forst verließ.
Mit ihren Kindern durchquerte sie zwei Flüsschen, erreichte den Rand eines Dorfes, trampelte einen Jägerzaun nieder, durchpflügte die dahinter liegende gepflegte Rasenfläche und brach durch die geschlossene Terrassentür ins Wohnzimmer eines Einfamilienhauses. Mit einem Satz landete die übelriechende Bache samt Familie auf dem Wohnzimmersofa, auf dem auch nichtsahnend die Hausherrin einen Beitrag im Fernsehen verfolgte. Offenbar wiederum durch menschliche
Erscheinung in weitere Panik versetzt, stießen die Tiere sich vom Sofa wieder ab, ließen die verletzte und verstörte Dame des Hauses dort zurück, zerbarsten in wirbelndem Lauf die Wohnzimmereinrichtung und setzten ihr zerstörerisches Werk in der Küche fort.
Der Hausherr überblickte von der oberen Galerie die Situation blitzartig und verständigte seinen Nachbarn Christian von H., dessen Jagdleidenschaft und blumige Erzählungen spannender Hatzen ihn schon lange faszinierten. Nach wenigen Minuten und Massen zerstörten Porzellans streckten Schüsse die Familie Wildschwein erbarmungslos nieder.
Sechstausend Euro Schadenersatz verlangte die geschädigte Hausherrin vom Jagdpächter für die erlittenen Prellungen, ausgeschlagenen Zähne, Rückenschmerzen und psychische Schädigungen wie Albträume. Die verwüstete Einrichtung sollte mit 20 Tausend Euro zu Buche schlagen.
Das Landgericht wies in erster Instanz die Klage ab, weil dem Jagdpächter ein Verschulden an der Misere nicht nachzuweisen sei. Außerdem sei nicht erwiesen, dass es sich bei besagter Bache tatsächlich um die aus dem Maisfeld handelte. Außerdem könne nicht verlangt werden, einen Jagdbezirk hermetisch abzuriegeln, meinten die Richter, denn das würde zwangsläufig zur Einstellung der Jagd führen. Der Anwalt des beklagten Jagdpächters vermutete bei dem amoklaufenden Tier einen geistigen Defekt. Nicht nur Menschen seien gelegentlich verrückt, gab er zu Bedenken.
Entschieden ist der Streit noch nicht, die Klägerin wendete sich inzwischen an die nächsthöhere Instanz. Außerdem schützt sie inzwischen nicht nur ihr Ehemann, sondern auch noch eine zwei Meter hohe Backsteinmauer mit Stacheldraht und Fenster und Türen aus Panzerglas. Jäger Christian von H. kämpft inzwischen an allen Stammtischen um seine Glaubwürdigkeit.
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.