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 Wasserspiele im Intercity-Express

Die Deutsche Bahn, defekte Toiletten und dringende Bedürfnisse.

 signalisiert.

Sebastian erinnert sich deutlich an die Kombination des Gefühls aufsteigender Panik verbunden mit dem immer heftiger werdenden und die Lebensqualität entscheidend einschränkenden Harndrang.
Eine Odyssee beginnt: Zwei Stunden irrt Sebastian durch verstopfte Gänge, stolpert über herumliegende Gepäckstücke, steigt über in den Wegen sitzende oder liegende Reisende. Vier weitere Toilettentüren bleiben ihm verschlossen, er ist sowohl der Verzweiflung als auch einer unspektakulären Kurzschlussreaktion nahe. Rettung naht in Form einer zufällig auftretenden Zugbegleiterin, die sich Sebastians ultimativer Forderung nach Erleichterung annimmt. Dabei staunt er über die visionäre Ausstattung des Zuges. Wegen Wassermangels verschließen sich nämlich die Türen der Toiletten vollautomatisch selbst.

Sebastians schriftlich geäußerter Empörung über seine Reiseerlebnisse begegnete die Bahn AG mit einem Scheck über magere 102,38 Euro Schadenersatz und war dabei vermutlich der Ansicht, dass bereits durch die Erleichterung im Zug genügend entschädigend gewirkt habe. Im folgenden Prozess stockten die Richter das Schmerzensgeld um weitere 300 Euro auf und berücksichtigten "Heftigkeit und Dauer der Unannehmlichkeiten".
Im Verhandlungsprotokoll der mündlichen Verhandlung findet sich übrigens kein Vermerk, wonach der Prozess für das Aufsuchen einer öffentlichen Bedürfnisanstalt zu unterbrechen war. Seine Modelleisenbahn hat Sebastian soeben verkauft und in Autobahnstaus genießt er das Gefühl unbegrenzter Erleichterungsmöglichkeiten.
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 11.08.2009

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 Dringendes Bedürfnis 
"Hamburger Wasserspiele"
im Intercity-Express
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