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Hl. Walburga jetzt auch Schutzpatronin der GEZ

Oder warum man auch in einer Kirche nicht schwarzsehen darf.

eine Buße von 1.000 Euro zu verhängen.

Die heilige Walburga wies in ihrem Schreiben auf die massenmediale Unterentwicklung im Bereich der GEZ vor mehr als 1200 Jahren hin. Vor einer (Überwachungs-)Kamera stehe sie unfreiwillig lediglich erst seit einigen Monaten, "weil in unserer Kirche mehrfach Unsinn getrieben wurde". Gebührenzahlungen für eine solche eher unspektakuläre filmische Darstellung seien ihr allerdings "suspekt". Informiert zeigte sie sich jedoch über die desolate finanzielle Lage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und schlug den Gebührenwächtern deswegen die Installation eines Opferstockes an der Kamera vor.

Durch Geldopfer könnten dann die Gottesdienstbesucher vermeiden, dass die Schutzpatronin nicht doch womöglich "ins Gefängnis" müsse. Außerdem habe sie sich Zeit ihres Lebens für Arme eingesetzt und könne nicht verantworten, dass nur durch sie der öffentlich-rechtliche Rundfunk "an sein Existenzminimum geführt werde".

 Am Schluss des Schreibens schlug die Heilige den Sachbearbeiter der GEZ einen Gottesdienstbesuch in ihrer Kirche vor. Besonders günstig sei der 25. Februar. Da feiere die Kirchenpatronin ihren Namenstag.

Ob es vielleicht Abends sogar etwas über ihr Leben im öffentlich-rechtlichen Bildungsfunk gäbe? Bierchen und Knabberzeug stünden schon bereit ...

Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 29.09.2009

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 Die heilige Walburga
Schutzpatronin der GEZ
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