Oder warum man auch in einer Kirche nicht schwarzsehen darf.
Der gemütliche Sessel, ein (oder mehrere) Bierchen und salziges Knabberzeug: Für viele das Rüstzeug für den ultimativ gemütlichen Fernsehabend. Gratis gibt es den Medienkonsum der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten in Deutschland indessen nicht.
Immerhin haben diese einen staatlichen Bildungsauftrag - und den zu erfüllen, kostet. Über die Zahlungsmoral der bildungshungrigen Flimmerkastenkonsumenten wachen die Kontrolleure der Gebühreneinzugszentrale
(GEZ). Sogar fromme und anerkannte Heilige befreien uns von der Gebührenlast nicht. Selbst die im achten Jahrhundert eigens aus dem Angelsächsischen zu Missionszwecken ins südliche Germanien eingereiste und inzwischen zur Heiligen beförderte Walburga wollten die Gebührenwächter nicht ungeschoren lassen.
"Frau Walburga St." erhielt daher die Aufforderung, ihre Radio- und Fernsehgeräte anzumelden. Auf Grund der lediglich transzendenten Anwesenheit der nach der Überlieferung zu Lebzeiten emanzipierten und charismatischen Frau beauftragte diese den katholischen Priester Karl T. aus V. mit einer in ihrem Namen verfassten schriftlichen Einlassung gegenüber der Behörde. Der Mann ist Pfarrer der Kirchengemeinde, die sich Walburga zur Patronin wählte. Die GEZ richtete nämlich für ihre Schreiben die Anschrift dieser Kirche und drohte in der dritten Mahnung
eine Buße von 1.000 Euro zu verhängen.
Die heilige Walburga wies in ihrem Schreiben auf die massenmediale Unterentwicklung im Bereich der GEZ vor mehr als 1200 Jahren hin. Vor einer (Überwachungs-)Kamera stehe sie unfreiwillig lediglich erst seit einigen Monaten, "weil in unserer Kirche mehrfach Unsinn getrieben wurde". Gebührenzahlungen für eine solche eher unspektakuläre filmische Darstellung seien ihr allerdings "suspekt". Informiert zeigte sie sich jedoch über die desolate finanzielle Lage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und schlug den Gebührenwächtern deswegen die Installation eines Opferstockes an der Kamera vor.
Durch Geldopfer könnten dann die Gottesdienstbesucher vermeiden, dass die Schutzpatronin nicht doch womöglich "ins Gefängnis" müsse. Außerdem habe sie sich Zeit ihres Lebens für Arme eingesetzt und könne nicht verantworten, dass nur durch sie der öffentlich-rechtliche Rundfunk "an sein Existenzminimum geführt werde".
Am Schluss des Schreibens schlug die Heilige den Sachbearbeiter der GEZ einen Gottesdienstbesuch in ihrer Kirche vor. Besonders günstig sei der 25. Februar. Da feiere die Kirchenpatronin ihren Namenstag.
Ob es vielleicht Abends sogar etwas über ihr Leben im öffentlich-rechtlichen Bildungsfunk gäbe? Bierchen und Knabberzeug stünden schon bereit ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.