Warum kleine Unterschiede zu Bauchweh führen.
Mmmhhh! Das schmeckt: Frische Vollmilch 40 %, pflanzliche Öle, Zucker, Weizenmehl, Magermilchpulver, Honig (5 %), Butterreinfett, Volleipulver, Weizenkleie, fettarmer Kakao, Emulgator Mono- und Diglycerid, Weizeneiweiß, natürliche Aromen, Backpulver, Glucono-delta-lacton, Natriumbicarbonat, Kaliumtatrat, Ammoniumcarbonat, Salz, Vanillin: Das ist alles, was eine richtige Milchschnitte eben braucht.
Für Albert G. aus W. steht diese Art der Ernährung an erster Stelle, deutsche Nationalgerichte wie Currywurst oder Hamburger verschmäht der engagierte Taxifahrer ebenso wie internationale Genüsse von Döner über Pizza bis Gyros. Und so kann es schon geschehen, dass sich vermehrter Speichelfluss bei Albert bereits einstellt, wenn sich die süßen Dinger ihm als Stapelware in Supermarktregalen präsentieren.
Vor kurzem deckte er sich in einem Geschäft wieder mit einer Vierteljahresration ein und kaufte überdies ein, was ein 40-jähriger Junggeselle für die kommenden 14 Tage so braucht. Gedankenverloren hatte er inzwischen eine zusätzliche Milchschnitte aus dem Regal gegriffen und während des Einkaufs geistesabwesend aber mit Genuss verspeist. An der Kasse bezahlte er ordnungsgemäß die von ihm eingekauften Waren. Schon schob er den Einkaufswagen in Richtung Ausgang, als sich plötzlich von hinten schwer eine Hand auf seine rechte Schulter legte und ein Warenhausdetektiv ihn schroff aufforderte ihm "ins Büro" zu folgen. Der wackere Aufpasser hatte Albert nämlich
erstens bei der Leckerei der Milchschnitte und zweitens an der Kasse beobachtet und gespannt darauf gewartet, ob er die bereits im Verdauungstrakt verborgene Süßigkeit ebenfalls als soeben gekauft deklariere. Sein Jagdinstinkt hatte den Privatpolizisten nicht getäuscht, denn Albert hatte tatsächlich nur den Wageninhalt bezahlt und den unbezahlten Teil seines Mageninhaltes der Kassiererin verschwiegen.
Einen typischen Fall von "rechtswidriger Zueignungsabsicht" erkannte die zuständige Staatsanwaltschaft in Alberts Verhalten. Und weil er darüber hinaus vorbestraft war, traf ihn die ganze Härte des Gesetzes. Wegen Diebstahls verurteilte ihn auch die zweite Instanz zu einem Monat Haft ohne Bewährung und somit auch ohne Milchschnittenverzehr. Das war zu viel für Albert. Er legte Revision ein und traf auf Milde. "Weder der Gedanke, weiteren Straftaten vorzubeugen, noch die Verteidigung des Rechtsstaates können eine so harte Strafe rechtfertigen", urteilten die Richter und dass "bei der Bevölkerung ein solches Urteil auf Unverständnis" stoße. Sie hoben das Urteil wegen "Unverhältnismäßigkeit" auf.
Bei der abendlichen Entleerung der Papierkörbe des Sitzungssaales wunderte sich die Raumpflegerin Birsen Y. über ungewohnt viele Milchschnittenverpackungen. Albert allerdings hat inzwischen seine Leidenschaft für Gummibärchen entdeckt. Wir wünschen ihm, dass er sich zu gegebener Zeit ebenso erfolgreich gegen den Vorwurf der Tierquälerei wird verteidigen können.
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.