Alter und Erfahrung schützen vor Fahrfehlern nicht. Im Gegenteil ...
Betagte Kraftfahrer, so argumentieren diese, verfügen über eine außerordentliche Geschicklichkeit im motorisierten Straßenverkehr. Dies trifft auch auf Bodo L. aus G. zu, der jahrzehntelang seine Fertigkeiten als Kraftfahrer unter Beweis stellte und sich entschloss, anlässlich der 70 Wiederkehr der Erteilung seiner Fahrerlaubnis mit einem Glas Sekt im Sachbearbeiterkreis der für ihn zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und mit dem Chef der Verkehrspolizei seines Wohnortes anzustoßen.
Ein Anstoß ganz anderer Art kam ihm allerdings zuvor: Nämlich auf einer Kreuzung mit klarer "Rechts vor Links-Regelung" mit einer Kraftfahrerin, die gerade mal erst zur Welt kam, als Bodo L. bereits sein silbernes Fahrerlaubnisjubiläum beging. Grund genug für den er"fahrenen" Senior, sein eindeutiges Verschulden an dem Unfall abzustreiten und es der nach seinen Worten "unerfahrenen jungen Blondine" zuzuweisen. Auch die Polizeibeamten vermochten den ehemaligen Uniformträger, der sich nach seinen Angaben bereits als Fahrer von Panzern und Lastkraftwagen im Staatsauftrag in ganz Europa bewährt hatte, umzustimmen.
Von so viel Erfahrung im motorisierten Straßenverkehr zeigte sich die Fahrerlaubnisbehörde zwar beeindruckt, entzog dem Altmeister der Fahrkunst allerdings mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Zum Nachweis seiner Eignung als Kraftfahrer forderte sie ihn jedoch auf, ein positives Gutachten über seine künftige Fahreignung vorzulegen. Bodo L. äußerte sich tief enttäuscht über die mangelnde Achtung vor seinem Alter. Vor dem Verwaltungsgericht hoffte er auf mehr Verständnis und verklagte die Fahrerlaubnisbehörde auf Wiedererteilung seiner Lizenz zum Fahren.
Aber auch den Verwaltungsjuristen mangelte es an Respekt. Sie zogen Rückschlüsse aus der unberechtigten Weigerung des motorisierten Verkehrsveteranen, sich untersuchen zu lassen auf die mangelnde Fahreignung und gaben der Verwaltungsbehörde Recht.
Nach nicht bestätigten Meldungen aus der Nachbarschaft hat es auch der Ur-Ur-Enkel des passionierten Chauffeurs es rigoros abgelehnt, die Benutzung seines fabrikneuen und fahrerlaubnisfreien Tretautos zu gestatten.
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.