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Tretautopilot misstraut Verkehrsveteran

Alter und Erfahrung schützen vor Fahrfehlern nicht. Im Gegenteil ...

Von so viel Erfahrung im motorisierten Straßenverkehr zeigte sich die Fahrerlaubnisbehörde zwar beeindruckt, entzog dem Altmeister der Fahrkunst allerdings mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Zum Nachweis seiner Eignung als Kraftfahrer forderte sie ihn jedoch auf, ein positives Gutachten über seine künftige Fahreignung vorzulegen. Bodo L. äußerte sich tief enttäuscht über die mangelnde Achtung vor seinem Alter. Vor dem Verwaltungsgericht hoffte er auf mehr Verständnis und verklagte die Fahrerlaubnisbehörde auf Wiedererteilung seiner Lizenz zum Fahren.
Aber auch den Verwaltungsjuristen mangelte es an Respekt. Sie zogen Rückschlüsse aus der unberechtigten Weigerung des motorisierten Verkehrsveteranen, sich untersuchen zu lassen auf die mangelnde Fahreignung und gaben der Verwaltungsbehörde Recht.
Nach nicht bestätigten Meldungen aus der Nachbarschaft hat es auch der Ur-Ur-Enkel des passionierten Chauffeurs es rigoros abgelehnt, die Benutzung seines fabrikneuen und fahrerlaubnisfreien Tretautos zu gestatten.
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 29.09.2009

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