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Tapeten mit Sammlerwert

Kann eine Wohnungsrenovierung angeordnet werden, auch wenn "antike" Tapeten und Teppiche wie neu aussehen?

Die Küche schirmt er vor Verschmutzungen ab, indem er seine warme Verpflegung auf einem Benzinkocher im Keller zubereitet. Für die, allerdings unverkäufliche, etwa 35 Jahre alte Blümchentapete im Schlafzimmer habe das New Yorker "Museum of Modern Art" bereits fünfstellige Dollar-Summen geboten, behauptet er.

So ist es nicht verwunderlich, dass sich Hans-Günter der ultimativ vorgebrachten Forderung seines Hauswirtes auf sofortige Renovierung und künftige Beachtung des sogenannten Fristenplanes vehement widersetzte.
Das Gericht zeigte sich sowohl beeindruckt vom musealen Wand- und Türschmuck als auch erfreut über den schonenden Umgang mit der Wohnung. Zwar habe sich Hans-Günter im Mietvertrag verpflichtet, zu renovieren. Allein den zutreffenden Zeitpunkt ließ das Vertragswerk offen. Erst, wenn ohne Auffrischung die Wohnung selbst bzw. die Bausubstanz leide, sei dieser Moment erreicht, erklärten die Juristen im Urteil. Diese Gefahr ließe sich aber nicht einfach aus der Tatsache ableiten, dass der Mieter sich zu einem Tapetenwechsel nicht habe durchringen können. Schließlich seien weder Tapete noch Anstrich unansehnlich oder gar verwahrlost.

Hans-Günter D. ließ nach der Urteilsverkündung wissen, dass der Wert der Blümchentapete (weiß-gelbe Margeritten auf grüner Wiese mit farblich unterschiedlichen Hummeln auf dunkelblauem Grund) durch die anhaftenden sterblichen Überreste einer am 21. Juli 1969 erlegten und später dort konservierten Mücke Expertenmeinungen zu Folge in etwa 200 Jahren über einen ähnlichen Sammlerwert verfüge, wie ähnliche Exponate aus dem Schlafgemach Ludwig XIV (1638 - 1715).
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 29.09.2009

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