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Himmelblauer Sinnestaumel im freien Fall

Landung mit Haken und Ösen berechtigt zu Schmerzensgeld


Glückshormone schienen ihn noch zu überholen und zuverlässig-rechtzeitig verlangsamte der elektronische Öffnungsautomat die Reise durchs Himmelblau. Das sich aber die Leinen des Schirms in den Haken der Trekkingschuhe des Springerlehrlings verfingen, war nicht geplant. Kopfüber stürzte er abwärts und statt sanfter Landung verletzte er sich schwer.

Sein Ausbilder hätte ihn auf sein ungeeignetes Schuhwerk vor dem Sprung hinweisen müssen, behauptete Oliver und verlangte Schmerzensgeld. Freiwillig wollte der Ausbildungsleiter nichts herausrücken und so zitierte der Schüler den Lehrer vor den Kadi.
In letzter Instanz hoben die Richter den Drohfinger gegen den Ausbilder: Der Ausbildungsleiter habe es versäumt, den Schüler darauf aufmerksam zu machen, dass die von ihm verwendeten Trekkingschuhe mit Haken eine Gefahr darstellten. Er habe gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen und müsse dafür haften. Basta! 10.000 Euro Schmerzensgeld kann Oliver jetzt unter Haben verbuchen.

Ob er seiner "Fallsucht" weiter nachgehen möchte, ließ er offen. Seine Freundin allerdings berichtet von seinem neu erwachten Interesse für das Schachspiel. Außerdem ziere die Wand neben seinem Bett jetzt nicht mehr ein Poster "Skydiver", sondern ein großformatiges Bildnis eines geübteren Flug-Profis: Ein Schutzengel.
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 11.08.2009

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