Landung mit Haken und Ösen berechtigt zu Schmerzensgeld
Der Schritt führt in bodenlose Tiefe, kalter Wind reißt an den Wangen und die Erde wird nichts als Hintergrund. Fallschirmspringer halten sich für Sicherheitsfanatiker, für erdverwachsene Menschen sind sie eher waghalsige Abenteurer. Oliver Z. aus H. musste sie unbedingt haben, die Lizenz zum Springen und meldete sich in einer Fallschirmspringerschule an. Dabei ging es ihm nicht um die gemütliche Fahrt am Schirm, sondern um die 60 Sekunden grenzenlose Freiheit in 3000 Meter freiem Fall. Er hatte gelesen über "Geschwindigkeitsrausch im Himmelblau", bei dem der "Schirm nur Mittel zum Zweck" sei.
Springende Enthusiasten, fachsprachlich "Skydiver", also "Himmelstaucher" lieben den Kick des Absprungs und die kurz danach erreichte Fluggeschwindigkeit. Das Luftpolster und die Luftströmung unter dem Körper ermöglichen durch minimale Bewegungen Positionsveränderungen im freien Fall aus 4000 Metern. 220 Stundenkilometer erreichen sie in Bauchlage, im Headdown, also Kopfheister vertikal nach unten sogar 350.
Keine Sportart für Warmduscher also und für Oliver genau das Richtige, wie ihn die Ekstase der ersten beiden Sprünge lehrte. Für den nächsten Sprung entwickelte er bereits eine gewisse Routine: "Ready", "Set", "Go", lauten die Kommandos und schon war Oliver wieder steil nach unten unterwegs, seine
Glückshormone schienen ihn noch zu überholen und zuverlässig-rechtzeitig verlangsamte der elektronische Öffnungsautomat die Reise durchs Himmelblau. Das sich aber die Leinen des Schirms in den Haken der Trekkingschuhe des Springerlehrlings verfingen, war nicht geplant. Kopfüber stürzte er abwärts und statt sanfter Landung verletzte er sich schwer.
Sein Ausbilder hätte ihn auf sein ungeeignetes Schuhwerk vor dem Sprung hinweisen müssen, behauptete Oliver und verlangte Schmerzensgeld. Freiwillig wollte der Ausbildungsleiter nichts herausrücken und so zitierte der Schüler den Lehrer vor den Kadi.
In letzter Instanz hoben die Richter den Drohfinger gegen den Ausbilder: Der Ausbildungsleiter habe es versäumt, den Schüler darauf aufmerksam zu machen, dass die von ihm verwendeten Trekkingschuhe mit Haken eine Gefahr darstellten. Er habe gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen und müsse dafür haften. Basta! 10.000 Euro Schmerzensgeld kann Oliver jetzt unter Haben verbuchen.
Ob er seiner "Fallsucht" weiter nachgehen möchte, ließ er offen. Seine Freundin allerdings berichtet von seinem neu erwachten Interesse für das Schachspiel. Außerdem ziere die Wand neben seinem Bett jetzt nicht mehr ein Poster "Skydiver", sondern ein großformatiges Bildnis eines geübteren Flug-Profis: Ein Schutzengel.
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.