Oder - warum Hundekot im Garten den nachbarlichen Frieden stört.
Von einer Wohnung mit Garten hatten Peter und Petra Z. aus K. schon immer geträumt: Mit Rasen zum Krabbeln und Spielen für den einjährigen Sohn Oliver, mit Kräuterbeet für die Mama und viel Arbeit für den Papa.
Herbert und Rosemarie G. aus K. erfüllten als Vermieter diese Illusion. Eitel Freude glänzte nach Unterschrift unter dem Mietvertrag mit der Sommersonne auf den üppigen Rosenbüschen hinter dem Zwei-Familienhaus um die Wette. Ehrensache, dass auch Klein-Oliver und Enrico, der Pudel der Vermieter sofort tiefe Freundschaft schlossen. Klar, dass die Z's. der Klausel im Mietvertrag zustimmten, Enrico im Garten nötigen Auslauf zu gestatten.
Mit Freude und gärtnerischer Aktivität widmete sich die Familie ihrem grünen Hobby und erfreute sich an blühender Pracht und der gepflegtem Rasen. Oliver tobte mit seinem Hundefreund durch das Gelände. Paradiesisch!
Petra wunderte sich allerdings über die mit Schokolade verschmutzte Kinderkleidung. Und dies, obwohl solch zahnschädigende Schleckerei in der Familie verpönt ist. "Nasenproben" und die kritische Begehung der Gartenfläche lösten dann dieses gar nicht so süße Rätsel auf. Überflüssiges aus dem pudeligen Magen-Darm-Trakt hatte Enrico im Garten verteilt. Hündisches Grundbedürfnis auf Erleichterung stieß auf den Anspruch der Mieter, ohne Balance-Akte und Ausweich-Manöver den Garten betreten zu können.
Am Paradieshimmel zogen dunkle Wolken auf und Streitgewitter entluden sich. Die Z's verweigerten die Gartenpflege. Ein Gartenbau-Unternehmen wurde als "Streikbrecher" vom Vermieter mit der Grünkultur-Pflege beauftragt und eine Rechnung von mehr als eintausend Euro den Mietern zur Zahlung aufgegeben. Ein Richter beendete die Vertreibung aus dem Paradies.
"Aus-lauf ja, - Aus-druck nein" urteilte er und gab Familie Z. Recht. Durch Enricos ausgeprägte Verdauungstätigkeit im Garten sei dieser im Gebrauch eingeschränkt. Inzwischen hat sich das Problem verlagert, weil Klein-Oliver neuerdings versuchsweise ohne Windeln unterwegs ist...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.