Wenn's zwischenmenschlich zu laut wird, kann ein saftiges Bußgeld drohen.
Besonders bei Sportveranstaltungen stößt die verbale Äußerung des Publikums von Freude, Anerkennung und innerer Zufriedenheit über die Leistung der Athleten auf Verständnis oder zumindest Toleranz auch bei Uninteressierten. Jubelnde und gegenseitig über einander herfallende junge Fußballspieler, die sich nach einem Torerfolg ausgelassen umarmen oder auf dem Rasen rollen, empfinden auch sittlich-empfindsame Menschen als nicht anstößig.
Jürgen K. aus B. indessen verspürte ein Kribbeln in der Magengrube, als er vom Flur seiner Mietwohnung Keuchgeräusche und langsam-rhythmisches Poltern aus dem Treppenhaus vernahm, das ihn eindeutig an eine zielführende Passage in seinem Lieblingspornofilm erinnerte. Ein Blick durch den Spion seiner Wohnungstür weckte in ihm männliche Instinkte, als er seine junge und attraktive Nachbarin erblickte. Schweißüberströmt und mit letzter Kraft bugsierte sie ein unförmiges Möbelstück durch das schmale Treppenhaus und holperte unter stoßweisem Atemholen immer wieder an die nächsthöhere Stufe.
Erstaunt stellte Jürgen nach dankbar angenommener Nachbarschaftshilfe fest, dass am Ziel des Transportes der gut gebaute Lebensabschnittsbegleiter der Nachbarin ungerührt bei Bier und Knabberzeug einem Fußballspiel im Fernsehen beiwohnte und lediglich mit knappen Anweisungen den Einrichtungsgegenstand an die zutreffende Stelle dirigierte.
Als Jürgen aber in der folgenden Nacht aus der Wohnung über ihm erneut rhythmisches Keuchen als das seiner gequälten Nachbarin erkannte, war er sogleich erneut zu nachbarlicher Hilfe bereit.
Allerdings sank er in seine Kissen zurück, als sich melodisches Quietschen mit schrillem und vor allem wiederholt geäußertem Enthusiasmus über männliche Lendenkraft zu einem schlafraubenden Spektakel, sagen wir, vereinigte.
Jürgen haderte: Zunächst mit dem unzureichenden Schallschutz des Miethauses, später mit seiner Einsamkeit und zum Schluss mit den Verursachern der nächtlichen Geräuschkulisse, deren vernehmlich gestöhnte Regieanweisungen durch Bett- und Zimmerdecke hindurch die Phantasie des unfreiwilligen Zeugen weiter beflügelten. Nach zwei Monaten gestörten Nachtschlafes alarmierte Jürgen seinen Vermieter. Aber auch dessen Bemühungen, die Entfaltung der ungezügelten Geräuschkulisse auf Zimmerlautstärke zu beschränken, führten nicht zu einer Verringerung der gellenden Verzückung ohne sprachliche Diskretion.
Der Vermieter zitierte die Matratzen-Athleten vor Gericht, um dort eine Dezimierung des Paarungslärms zu erzwingen. "Schreien" führe, argumentierten die Beklagten, zu einem intensiveren Erleben des Schönsten und bezogen sich auf medizinische Erkenntnisse. Ein Gutachten untermauerte diese Behauptung allerdings nicht. Bis zu 250 Tausend Euro Zwangsgeld müssen die Freunde des lüsternen Zeugungssportes laut Richterspruch berappen, sollten sie ihre verbale Ekstase nicht zu zügeln bereit sein.
Kostenloses Stöhnen ist der schönen Nachbarin ausnahmsweise und ausschließlich während der Tagesstunden jedoch noch immer gestattet: Beim Schleppen der Getränkekisten in das vierte Stockwerk.
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.