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Der Paarungslärm im vierten Stock

Wenn's zwischenmenschlich zu laut wird, kann ein saftiges Bußgeld drohen.


Allerdings sank er in seine Kissen zurück, als sich melodisches Quietschen mit schrillem und vor allem wiederholt geäußertem Enthusiasmus über männliche Lendenkraft zu einem schlafraubenden Spektakel, sagen wir, vereinigte.

Jürgen haderte: Zunächst mit dem unzureichenden Schallschutz des Miethauses, später mit seiner Einsamkeit und zum Schluss mit den Verursachern der nächtlichen Geräuschkulisse, deren vernehmlich gestöhnte Regieanweisungen durch Bett- und Zimmerdecke hindurch die Phantasie des unfreiwilligen Zeugen weiter beflügelten. Nach zwei Monaten gestörten Nachtschlafes alarmierte Jürgen seinen Vermieter. Aber auch dessen Bemühungen, die Entfaltung der ungezügelten Geräuschkulisse auf Zimmerlautstärke zu beschränken, führten nicht zu einer Verringerung der gellenden Verzückung ohne sprachliche Diskretion.

Der Vermieter zitierte die Matratzen-Athleten vor Gericht, um dort eine Dezimierung des Paarungslärms zu erzwingen. "Schreien" führe, argumentierten die Beklagten, zu einem intensiveren Erleben des Schönsten und bezogen sich auf medizinische Erkenntnisse. Ein Gutachten untermauerte diese Behauptung allerdings nicht. Bis zu 250 Tausend Euro Zwangsgeld müssen die Freunde des lüsternen Zeugungssportes laut Richterspruch berappen, sollten sie ihre verbale Ekstase nicht zu zügeln bereit sein.
Kostenloses Stöhnen ist der schönen Nachbarin ausnahmsweise und ausschließlich während der Tagesstunden jedoch noch immer gestattet: Beim Schleppen der Getränkekisten in das vierte Stockwerk.

Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 11.08.2009

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