Müssen Hotelmauern zornigen Ziegen standhalten?
Sie gelten als Lieferanten schmackhafter Milchprodukte (eintausend Liter pro Jahr entsprechend 90 Kilogramm Käse) und ihre Haut ist in der Modebranche beliebt. Auf den ersten Blick gilt die Gattung als geschlechtsneutral, denn sowohl die maskuline Ausgabe als auch das feminine Gegenstück sind Bartträger und schmücken sich mit Gehörn. "Kuh des kleinen Mannes" wird sie genannt: Die Ziege, von Experten als nützlich, klug und liebenswürdig geschätzt. 130 Rassen sind auf der Erde bekannt, bevölkern sie seit einer Million Jahren und stellen sich mit Ihren Fähigkeiten seit zehntausend Jahren vor unserer Zeitrechnung als Haustiere dem Menschen selbstlos zur Verfügung.
Besonders Kinder schätzen diese tierischen Meckertanten auf Streichelwiesen in Naturzoos und auf Tierschauen. Erwachsene hingegen schrecken nicht davor zurück, den Namen dieser Tiergattung hemmungslos als Schimpfwort für Angehörige der eigenen Spezies zu verwenden. Das kann aus der Zeit stammen, als das Journalistenduo Gebrüder Grimm in einer als Märchen bezeichneten Schmähschrift die Gutartigkeit eines dieser Tiere anzweifelten und ihm Lüge, Hinterlist
und Falschheit andichteten.
Ob Hubert K. aus G. sich dieses zweifelhaften Rechtes ebenfalls bediente, um seine Ehefrau mit "Ziege" zu titulieren, ist nicht endgültig geklärt. Er wollte nämlich seinen Urlaub viel lieber im alpinen Hochgebirge verbringen, musste sich dann aber Sachzwängen und den Anweisungen seines Gespons fügen, das ein Feriengebiet an der Küste Portugals als Reiseziel ausgesucht und schließlich im Ehe-Alltag erstritten hatte.
Ebenfalls ist bisher unbekannt, ob sich wegen der Wahl des Urlaubsortes auch auf der Hotelterrasse ein Streit zwischen den Eheleuten entwickelte und dabei wiederum Namen aus der Tierwelt dem jeweiligen Ehe-Kontrahenten zugewendet wurden. Zweifelsfrei erwiesen ist indessen, dass sich Hexen
zu bestimmten Zeitpunkten Ziegenböcke als Reittiere bedienen. Vielleicht deswegen hatte sich ein solcher Paarhufer heimlich und unbemerkt auf die Hotelterrasse geschlichen.
Er senkte den gehörnten Schädel und versetzte Hubert K, der seiner Frau während des verbalen Grabenkrieges und somit auch dem anschleichenden Bartträger arglos seine Rückenpartie zugewendet hatte, einen heftigen Stoß mit dem Gehörn ins Gesäß. Was in einschlägigen Filmen Lachtränen beim Publikum garantiert, hatte für Hubert K. schmerzhafte Folgen. Die Wucht des gehörnten Angreifers war so heftig, dass der streitbare Gatte erst nach mehreren Metern sehr unsanft auf dem Terrassenboden aufschlug. Als Folge kugelte er sich ein Bein aus und litt außerdem unter den Folgen zweier Bänderrisse am linken Knie. Positiver Nebeneffekt: Dieser Vorfall einte die Ehegatten in ihrem Streben nach Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem Reiseveranstalter und versprachen sich vom Erlös einen ungestörten Urlaub im Hochgebirge.
Außergerichtliches Meckern stieß allerdings gegen eisernes Kopfschütteln des Reiseunternehmers und führte die Parteien schließlich vor Gericht. Hotelmauern seien keine Burgfriede, gaben die Richter zu bedenken. Eine Hoteleinfriedung solle den Reisenden nicht vor gefährlichen Tieren schützen, sondern dienten hauptsächlich als Ab- bzw. Begrenzung und als Sichtschutz.
Der Angriff des Ziegenbocks gelte daher ebenso als höhere Gewalt wie Flugzeug- oder Wetterkatastrophen und Bürgerkriege.
Auf Drängen der Sprösslinge der Eheleute K. ist für die kommende Saison ein Urlaub auf dem Bauernhof gebucht. Der gastgebende Landwirt reagierte allerdings irritiert über die hartnäckigen Fragen der Eheleute K' nach freilaufenden Kühen und Schweinen...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.