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Gehörnter Meckerbock zielt auf Touristen-Gesäß

Müssen Hotelmauern zornigen Ziegen standhalten?


zu bestimmten Zeitpunkten Ziegenböcke als Reittiere bedienen. Vielleicht deswegen hatte sich ein solcher Paarhufer heimlich und unbemerkt auf die Hotelterrasse geschlichen.

Er senkte den gehörnten Schädel und versetzte Hubert K, der seiner Frau während des verbalen Grabenkrieges und somit auch dem anschleichenden Bartträger arglos seine Rückenpartie zugewendet hatte, einen heftigen Stoß mit dem Gehörn ins Gesäß. Was in einschlägigen Filmen Lachtränen beim Publikum garantiert, hatte für Hubert K. schmerzhafte Folgen. Die Wucht des gehörnten Angreifers war so heftig, dass der streitbare Gatte erst nach mehreren Metern sehr unsanft auf dem Terrassenboden aufschlug. Als Folge kugelte er sich ein Bein aus und litt außerdem unter den Folgen zweier Bänderrisse am linken Knie. Positiver Nebeneffekt: Dieser Vorfall einte die Ehegatten in ihrem Streben nach Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem Reiseveranstalter und versprachen sich vom Erlös einen ungestörten Urlaub im Hochgebirge.

Außergerichtliches Meckern stieß allerdings gegen eisernes Kopfschütteln des Reiseunternehmers und führte die Parteien schließlich vor Gericht. Hotelmauern seien keine Burgfriede, gaben die Richter zu bedenken. Eine Hoteleinfriedung solle den Reisenden nicht vor gefährlichen Tieren schützen, sondern dienten hauptsächlich als Ab- bzw. Begrenzung und als Sichtschutz.
Der Angriff des Ziegenbocks gelte daher ebenso als höhere Gewalt wie Flugzeug- oder Wetterkatastrophen und Bürgerkriege.

Auf Drängen der Sprösslinge der Eheleute K. ist für die kommende Saison ein Urlaub auf dem Bauernhof gebucht. Der gastgebende Landwirt reagierte allerdings irritiert über die hartnäckigen Fragen der Eheleute K' nach freilaufenden Kühen und Schweinen...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 11.08.2009

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