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Die Wohnung als Knast

Gut gemeint übers Ziel hinausgeschossen, zuviel Sicherheit kann unsicher machen.


Vor Wut zitternd sah Sven seinen Geschäftstermin und seine Vorortvilla hinter der Sicherheits-Wohnungstür verschwinden, bis seine geschäftliche Kaltblütigkeit Oberhand gewann. Er alarmierte einen Schlüsseldienst.
Und alles wurde gut: Ein erfahrener Öffnungsspezialist traf kurze Zeit vor Ort ein, überlistete die komplizierte Mehrfachverriegelungstechnik und öffnete dem Gefangenen den Weg in die Freiheit von Stress und Vertragsabschluss-Druck.

Wegen des Ersatzes der Aufwendungen für seine Rettung wandte sich Sven an seinen Vermieter. "Keinen Pfennig" wollte dieser ihm ersetzen, weil nicht er oder sein Hausmeister als Rettungspersonal alarmiert wurden. Sven zog vor den Kadi und traf auf einen, der wegen seiner Berufserfahrung ein besonderes Händchen für Gefangene hatte. Der Richter bestätigte Sven eine "unaufschiebbare Notmaßnahme", die es ihm nicht ermöglicht habe, zunächst Rettung bei Hausmeister oder Vermieter zu suchen und verurteilte den Vermieter.

Nach dem positiven Richterspruch traf Sven im Gerichtsflur übrigens seinen Befreier vom Schlüsseldienst - in Handschellen. Was niemand wusste: Der Mann ist im Nebenerwerb als Einbrecher tätig und ausgerechnet nach seinem 25. Dienstjubiläum wegen einer winzigen Unvorsichtigkeit erstmals von seinen uniformierten Widersachern festgenommen worden. Aus alter Verbundenheit bot er Sven seine Hilfe bei der Beschaffung einer wirklich geeigneten Mehrfachschließanlage für die Vorstadtvilla an. Nach der Entlassung wegen guter Führung und kostenlos - versteht sich.
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 11.08.2009

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