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Fluglärm aus Liebe

Über das weihnachtliche Flugverbot für "Danziger Wolkenstecher" und andere geflügelte Piloten

Rennpferd des kleinen Mannes nennt der Volksmund das gurrende Federvieh, für dessen Vermehrung 90 Tausend Züchter allein in Deutschland sorgen.

Hubert G. aus G.-Sch. bietet etwa 100 dieser Vögel auf dem Dachboden seines Reihenmittelhauses eine Heimat. Seit einigen Monaten lag er mit seinem Nachbarn Olaf P. im Streit. Der fühlte sich nämlich durch den Flügelschlag verursachten Fluglärm der einhundert startenden Tauben gestört und suchte Ruhe und Schlichtung bei Gericht.
Das zuständige Verwaltungsgericht ist mit Fluglärm-Streitigkeiten offenbar erfahren. Es verurteilte Hubert nämlich, den Start seiner Taubenflotte zu variieren: höchstens 35 der 100 friedliebenden Meisterflieger darf Hubert künftig auf einmal in Marsch setzen. Und nicht nur das: Absolutes Startverbot verhängte das Gericht an den jeweils ersten Feiertagen von Weihnachten, Ostern und Pfingsten.

Erst nach dem Urteilsspruch stellte Olaf P. fest, dass er sich vor dem Streit über die übliche Verpflegung der Tiere hätte informieren müssen. Für die lange Reise werden die Langstreckenliebhaber nämlich eigens mit Kraftfutter aufgepäppelt. In Feinschmeckerkreisen ist dies übrigens wohl bekannt. Manchmal muss es eben weder der Mond noch die Sterne sein ...

Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 11.08.2009

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