Über das weihnachtliche Flugverbot für "Danziger Wolkenstecher" und andere geflügelte Piloten
Die Liebe. Der Überlieferung nach versetzt sie angeblich Berge. Männliche Menschen versprechen den von ihnen zum Zwecke der Paarung ausgewählten weiblichen Menschen, den Mond und / oder die Sterne vom Himmel zu holen. Obwohl auch nach neuesten Erkenntnissen noch nicht ein einziger dieser Schwüre eingehalten und sowohl die Alpen, der Harz als auch sämtliche anderen Höhenzüge auf der Erde trotz aller Liebe hartnäckig am angestammten Platz verweilen, bleibt Hoffnung.
Tauben zum Beispiel reden nicht, sie gurren - und handeln. Aus Liebe. Erfahrene Tiere nehmen in der Vorfreude auf das Liebesspiel zwischen 100 und 1000 Kilometer Flugentfernung mit bis zu Tempo 120 in Kauf, um dem Partner / der Partnerin sehr nahe zu kommen. Tiere im Jugendalter begnügen sich allerdings mit Entfernungen zwischen 80 und 300 Kilometern. Der Mensch, offenbar enttäuscht von seinen eigenen Bemühungen um Liebesbeweise macht sich dies seit mehr als 350 Jahren zu Nutze und verwendet den Liebeshunger der Tauben zur Nachrichtenübermittlung.
Selbst in Zeiten des elektronischen Neuigkeitenaustausches hat der romantische Versand durch eigens gezüchtete Taubenarten wie "Danziger Wolkenstecher", "Weißkopf-Tümmler" oder Mövchen" und viele andere Arten nichts von seinem Reiz verloren.
Rennpferd des kleinen Mannes nennt der Volksmund das gurrende Federvieh, für dessen Vermehrung 90 Tausend Züchter allein in Deutschland sorgen.
Hubert G. aus G.-Sch. bietet etwa 100 dieser Vögel auf dem Dachboden seines Reihenmittelhauses eine Heimat. Seit einigen Monaten lag er mit seinem Nachbarn Olaf P. im Streit. Der fühlte sich nämlich durch den Flügelschlag verursachten Fluglärm der einhundert startenden Tauben gestört und suchte Ruhe und Schlichtung bei Gericht.
Das zuständige Verwaltungsgericht ist mit Fluglärm-Streitigkeiten offenbar erfahren. Es verurteilte Hubert nämlich, den Start seiner Taubenflotte zu variieren: höchstens 35 der 100 friedliebenden Meisterflieger darf Hubert künftig auf einmal in Marsch setzen. Und nicht nur das: Absolutes Startverbot verhängte das Gericht an den jeweils ersten Feiertagen von Weihnachten, Ostern und Pfingsten.
Erst nach dem Urteilsspruch stellte Olaf P. fest, dass er sich vor dem Streit über die übliche Verpflegung der Tiere hätte informieren müssen. Für die lange Reise werden die Langstreckenliebhaber nämlich eigens mit Kraftfutter aufgepäppelt. In Feinschmeckerkreisen ist dies übrigens wohl bekannt. Manchmal muss es eben weder der Mond noch die Sterne sein ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.