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Behördliches Schrifttum trifft juristisch-literarische Intelligenz

Weißes Pulver aus dem "Land der Mutter Sonne" ist in Deutschland verboten.

Pulverhandels zu rechnen habe.

Er entwandte sich im Text des Haftbefehls dem heute leider üblichen behördlichen Schrifttum und entfaltete dafür seine juristisch-literarische Intelligenz wie folgt: "Zur Zeit erleben die Strafverfolgungsbehörden eine Invasion von Dealern aus Bingöl und Umgebung von Anatolien, die erinnert an die Heuschreckenplage in Ägypten zur Zeit von Moses".

Weiterhin gab der Richter in seinem Gedankenreichtum den "Buschtrommeln in Bingöl" zu "verkünden folgende Botschaft" anheim:
"Wer unter Missbrauch unseres Gastrechts beim Drogenhandel in Deutschland erwischt wird, wandert jeweils, zumindest in Bielefeld, automatisch in den Knast, mindestens bis zum Urteil der ersten Instanz".

Ob der Volljurist für den Moslem Hasim zum Verständnis eine beglaubigte Fotokopie der betreffenden Bibelstelle (Exodus, Kap. 5-11) der Ausfertigung des Haftbefehls beifügte, ist nicht zwar nicht bekannt.
Der Schritt zur Annäherung der Kulturen ist jedoch gemacht, denn der Prophet Mohammed spricht: "Kommt her zu einem Wort des Ausgleichs zwischen uns und euch". Drogendealer hin und Haftrichter zurück. Amen.
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 11.08.2009

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