Die Irrungen und Wirrungen im Leben des alten W.
Es ist ein Stoff aus dem unerschöpflichen Fundus alltäglicher menschlicher Leidenschaft, der mit unterschiedlichem literarischem Anspruch sowohl Johann Wolfgang von Goethe, Theodor Fontane als auch Rosamunde Pilcher hätte ansprechen können. Statt dessen fiel er der leidenschaftslosen schriftlichen Verarbeitung von Juristen anheim:
Der 28jährige Wolfgang heiratet 1964 die 23 Jahre ältere Hanna. Die Ehe bleibt kinderlos. Psychologen unterstellen in Verbindungen solcher Art dem Jüngling eine Art Mutterkomplex, mit dem er die Sehnsucht nach Sicherheit und Geborgenheit ausgleicht.
Knapp 30 Jahre später hat das Leben Wolfgang zum erfolgreichen Geschäftsmann reifen lassen. Seine inzwischen über 80jährige Ehefrau bekommt indessen eine Mitbewerberin um die Zuneigung des smarten Maßanzugträgers. Wolfgang hat nämlich inzwischen seinen Mutterkomplex überwunden und lässt durch Sabine B. sein Begehren wecken. Sie ist 21 Jahre jünger als der inzwischen knapp 60jährige Wolfgang und avanciert zu dessen neuer Flamme.
Ein Jahr später ist die 81jährige Ehefrau Hanna mit der Haushaltsführung endgültig überfordert. Wolfgang kümmert sich um eine Haushaltshilfe, wird fündig, lässt sich vom Liebreiz der 26 Jahre jüngeren Klaudia Z. überwältigen und verfällt ihr hemmungslos. Das ist verständlich, denn seine Freundin Sabine hat ihm kurz vorher einen Sohn geschenkt. Ritterlich hält er vorübergehend zu ihr einen intimen Abstand. Nach einigen Monaten lustvoller Haushaltshilfe kühlt das Verhältnis zu Klaudia ab. Wolfgang und sie bleiben zwar Freunde, aber Klaudias Freundin Mechthild E., 16 Jahre jünger als
Wolfgang, sieht ihre Chance. Sie verspricht ihm, sein stürmisches Liebesleben der Gattin vorzuenthalten. Das allerdings koste. Wolfgang, Ehrenmann durch und durch, befürchtet ein sofortiges Ableben seiner Ehefrau, sollte sie von seinem Verhalten erfahren. Denn die Greisin ist schwer herzkrank. Aufregungen würden ihr schaden.
So zahlt Wolfgang an Mechthild ab1993 fünf Jahre lang insgesamt knapp 130 Tausend Euro.
Nach Hannas sanftem Tod im Schlaf beginnt Wolfgang 1998 seinen Rachefeldzug: Mechthild muss für zwei Jahre und drei Monate wegen Erpressung hinter Gitter, endlich können die Unterhaltskosten für Sohn und dessen Mutter steuerlich geltend gemacht werden, auch das gezahlte Schweigegeld empfindet er als "außergewöhnliche Belastung" und bittet um steuerliche Entlastung.
In seinem Finanzamt löst er damit ungehemmte Heiterkeit aus, das zuständige Finanzgericht mahnte die Beamten allerdings zum Ernst. Denn die Erpressungsgelder hatte Wolfgang zum gesundheitlichen Wohl seiner Gattin entrichtet und wegen Mechthilds Vermögenslosigkeit waren die Aufwendungen auch nicht mehr zurückzufordern. Deswegen sind diese Gelder als außergewöhnliche Belastung durch das Finanzamt zu berücksichtigen.
Happy End: Diese warme finanzielle Zuwendung aus dem Staatssäckel ermöglichte dem inzwischen 64jährigen Witwer endlich die Eheschließung mit der inzwischen 43jährigen Mutter seines Sohnes.
Und wenn er nicht gestorben ist, sucht er demnächst eine neue Haushaltshilfe...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.