Ein Polizeihauptmeister ist immer im Dienst.
Grundvoraussetzung, um den Polizeiberuf mit erforderlicher Leidenschaft zu erfüllen, ist eine augenblickliche Auffassungsgabe, kreatives Reaktionsvermögen und niemals ermüdende physische und psychische Leistungsbereitschaft. Besonders vorgesetzte Beamte im höheren und gehobenen Dienst schätzen untergebene Kollegen dieses Leistungsstandes.
Polizeihauptmeister Christan G. aus S. umsorgt insbesondere seine körperliche Leistungsfähigkeit durch deren jederzeitige Ertüchtigung. So kurbelt der Beamte im mittleren Dienst mit seinem Fahrrad täglich die 12 Kilometer von seiner Wohnung bis zur Dienststelle und zurück bei Wind und Wetter herunter. Bei aller dadurch erlangten leiblichen Fitness genießt er zudem noch Natur pur und hat Muße, über noch anzufertigende Dienstprotokolle zu sinnieren.
So denkend steuerte der beamtete Velopilot kürzlich auf eine ampel-
gesicherte Kreuzung zu, auf der ihm durch grünes Licht "freie Fahrt" signalisiert wurde. Nur seine augenblickliche Auffassungsgabe stoppte den entschlossenen Antritt, schützte Christian G. vor möglicher Dienstunfähigkeit und riss ihn aus seinen Gedanken. Ein leises Pfeifen war nämlich rasch zu einem satten Sirren angequollen, türmte sich zu einem visuellen gelb-roten Blitz auf und flaute nach einer halbe Sekunde ins Nichts ab. Polizeilich kombiniert: Ein Rennradler hatte das Rotlicht der Ampel sträflich missachtet und war, ohne die Geschwindigkeit zumindest herabzusetzen, nur wenige Zentimeter an dem Beamten vorbeigesaust.
Christian G. reagierte schnell und zuverlässig: Er zog die Dienstmütze tief ins Gesicht, wendete sein Fahrrad und nahm damit die Verfolgung des Verkehrssünders auf. Nun sind Rennräder schon von ihrer sportlichen Bestimmung her herkömmlichen Alltagsrädern weit überlegen. Der Polizeibeamte nahm aber weder auf
diese Argumentation noch auf die unterlegene Ausstattung seines Velos Rücksicht und jagte, tief über den Lenker gebeugt, dem sündigen Sportler hinterher, der arglos und ohne nennenswerte Ermattung mit etwa 40 Stundenkilometern lässig seine Trainingsrunde absolvierte. Trotz ständig durch den Fahrtwind verrutschender Dienstmütze und allmählich zitternder Beinmuskulatur schob sich der Polizist mit seinem Rad langsam an den Verkehrssünder heran. Die auf dem Gepäckträger mitgeführte und mit Dienstakten gefüllte Tasche erwies sich als weiteres kräftezehrendes Hemmnis, um möglichst kurzfristig einen klaren Sieg einzufahren.
Berufsleidenschaft, nur selten erlahmende Motivation und körperliche Einsatzbereitschaft ließen den Beamten letzte Reserven mobilisieren, um die Einsatzfahrt zu einem Erfolg zu führen. Verbale Anweisungen wie "Halt, Polizei" oder "Fahren Sie sofort rechts heran" erwiesen sich wegen akuter Atemnot als unmöglich. Trotzdem gelang es dem "mittleren" Beamten, an dem erstaunten Renn-Radler mit letzter Kraft und unvorschriftsmäßig verschobener Dienstmütze vorbeizuziehen und ihn schwer nach Atem ringend zum Halten zu bewegen.
Der 22-jährige Rennrad-Profi auf seinem gelb-roten 3000-Euro-Prachtrad war indessen tief beeindruckt. Und dies nicht etwa wegen der später verhängten Geldbuße von 125 Euro oder dem (Pkw)-Fahrverbot, sondern angesichts der Blamage, von einem Beamten auf einem allenfalls durchschnittlichen Ansprüchen genügenden Fahrradmodell im sportlichen Wettbewerb gestellt worden zu sein.
Christian G. wurde übrigens nach dieser Glanzleistung polizeilicher Einsatzbereitschaft befördert und vom Führen motorisierter Einsatzfahrzeuge befreit. Künftige dienstliche Glanzleistungen erbringt er nun ausschließlich auf seinem Lieblingssportgerät.
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.