Ein kleiner Penis ist laut Urteil keine Krankheit.
Körperfrust statt Lebenslust plagt Bodo B. aus B. schon seit seiner frühesten Jugend. An Schulsport mangelte es ihm an Interesse, obwohl er als Torschützenkönig der Schulmeisterschaft gefeiert wurde. Aus Schwimm- und Leichtathletik -Wettbewerben ging er oft als Sieger hervor und wegen seines angenehmen Äußeren und dem ungezwungenen Umgang mit Verehrerinnen beneiden ihn seine Geschlechtsgenossen auch heute.
Trotzdem: Bodo ist unglücklich. Dieses Umstandes wird er sich besonders bewusst, wenn er bei kollektiver Körperhygiene nach sportlicher Mannschaftsleistung die meist verborgenen Attribute männlicher Lendenkraft seiner Kameraden mit seinen eigenen vergleicht und sich, sagen wir, um gut eine Handvoll Zentimeter unterlegen fühlt. Selbst ungläubiges und zu Spott neigendes Interesse sowie aufmunterndes Tätscheln seiner Sportkameraden bringen nur eine unwesentliche Steigerung.
So beschränkt sich Bodo auch nach gemeinsamen Ausflügen und Treffs mit attraktiven Damen zum Ausklang des Abends mit der Präsentation seiner Briefmarken- und Bierdeckelsammlung. Weiblich-vorsichtig geäußertem Befremden begegnet er dann entweder mit körperlichem Unwohlsein oder moralischen Bedenken.
Bis Bodo auf Helga B. traf, die sich ihm nach einem exklusiven Essen zunächst in Dessous und danach als medizinische Mitarbeiterin einer urologischen Praxis vorstellte. Sie bot nach einer ersten Begutachtung auf Bodos Chaiselongue einen operativen Eingriff an, der zu einem beeindruckenderen Volumen und einem für beide Seiten noch lustvolleren Wiedersehen führen könnte.
Bodos Krankenkasse indessen winkte ab und ließ durch einen sachbearbeitenden
Geschlechtsgenossen hinterhältig argumentieren, dass die mangelnde Ausdehnung des männlichen Statussymbols keineswegs eine Krankheit, und die Behebung des Mangels durch eine Operation nicht aus Beiträgen der Versichertengemeinschaft zu bezahlen sei.
Beim Sozialgericht traf Bodo auf Juristen, die sich seines beklagenswerten Zustandes mit kameradschaftlichem Interesse annahmen. Sie attestierten dem Kläger eine maskuline Benachteiligung von "einem Drittel unter dem Durchschnitt". Diese lasse sich durch die sachverständige Messmethode des Gutachters Alfred C. Kinsey durch einen auf der Bauchseite angelegten Zollstock von "Schaft bis Spitze" in betriebsbereitem Zustand ermitteln. Der angesehene amerikanische Sachverständige für männliche Problemzonen unterscheidet dabei in vier Stufen von "klein" (14 Zentimeter) über "Standard", "Durchschnitt" und "Groß" (24 Zentimeter). In die Gruppen "Hase"(klein), "Stier" (normal) und "Hengst" (groß) unterteilt seit Jahrtausenden das indische Kamasutra.
Außerdem kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass Bodo trotz seiner zwergenhaften Ausstattung in der Funktion des "sowohl als auch" keineswegs beeinträchtigt sei. Leide der Kläger aufgrund der gnomenhaften Bestückung jedoch unter einer psychischen Beeinträchtigung, sei dem auch mit Mitteln der Psychologie oder Psychiatrie zu begegnen, so die Richter.
Welches Honorar die Krankenkasse einem namhaften Facharzt für den aufmunternden Erfahrungswert "Die ,Kleinsten' werden in Aktion regelmäßig auch die ,Größten'", zahlte, ist unbekannt. Bodos Briefmarkensammlung wurde von der medizinischen Mitarbeiterin Helga übrigens erst kürzlich hemmungslos zerfleddert...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.