Besuch oder Belästigung? Nicht jede Frau freut sich über das eifrige Werben liebeskranker Angetrunkener.
So etwas soll es geben: Die Liebe auf den ersten Blick. Für Holger Z. (Name von der Redaktion geändert) war sie die Kim Basinger seines Lebens. Einige Tage zuvor hatte sie die Wohnung im Stockwerk über ihm bezogen und ihm auf der Treppe ein zauberhaftes Lächeln geschenkt. Holger Z. schwebte zwar auf einer rosa Wolke im siebenten Himmel, hatte aber zu weiterer Annäherung keinen Mut.
In der Kneipe gegenüber schwärmte er seinen Stammtischbrüdern von seiner Traumfrau vor. Und weil gestandene Mannsbilder zu gegenseitiger Kameradenhilfe verpflichtet sind, konnte sich Holger Z. vor Liebes-Ratschlägen, wie er das Ziel seiner Begierde erreiche, kaum retten.
Nach stundenlanger Nachhilfe in Flirt- und Liebesschwur-Formulierungshilfe gemixt mit unzähligen Bieren mit seinen Freunden schwankte Holger nach Hause. Und soeben gelang ihm noch der letzte Blick zum Schlafzimmerfenster seiner Angebeteten, die soeben das Licht löschte. Für Holger Z. das Zeichen, um Zeichen zu setzen. Aus einem Schuppen organisierte er zwei Leitern, verband sie provisorisch miteinander und erklomm
trotz - oder gerade wegen - seiner alkoholischen Enthemmung die Hausfassade bis zum dritten Stockwerk.So erreichte er nicht nur das Schlafzimmer sondern auch die unmittelbare Nähe der größten Liebe seines Lebens. Die schrie allerdings in panischer Angst um Hilfe. Den Rest des Abends verbrachte Holger nicht im Himmelbett sondern auf einer Polizeipritsche.
Gegen die fristlose Kündigung seines Vermieters und das Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch als Ergebnis der Liebes-Attacke ging Holger vor Gericht. Dass es im Süden Deutschlands schöner Brauch sei, durch "fensterln" seiner Angebeteten Zuneigung zu bekunden, ließen die Richter einer deutschen Großstadt im Westen nicht gelten. Dort sei "ein nächtliches Einsteigen in eine fremde Wohnung nicht Bestandteil eines kulturellen Erbes, sondern ein Straftatbestand".
Holger Z. soll sich dem Vernehmen nach einer Männer-Wohngemeinschaft angeschlossen haben. Seine Traumfrau hat nach unbestätigten Berichten inzwischen geheiratet. Einen der Polizisten, der ihr zur Hilfe eilte ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.