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Brauchtum falsch verstanden

Besuch oder Belästigung? Nicht jede Frau freut sich über das eifrige Werben liebeskranker Angetrunkener.

trotz - oder gerade wegen - seiner alkoholischen Enthemmung die Hausfassade bis zum dritten Stockwerk.So erreichte er nicht nur das Schlafzimmer sondern auch die unmittelbare Nähe der größten Liebe seines Lebens. Die schrie allerdings in panischer Angst um Hilfe. Den Rest des Abends verbrachte Holger nicht im Himmelbett sondern auf einer Polizeipritsche.

Gegen die fristlose Kündigung seines Vermieters und das Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch als Ergebnis der Liebes-Attacke ging Holger vor Gericht. Dass es im Süden Deutschlands schöner Brauch sei, durch "fensterln" seiner Angebeteten Zuneigung zu bekunden, ließen die Richter einer deutschen Großstadt im Westen nicht gelten. Dort sei "ein nächtliches Einsteigen in eine fremde Wohnung nicht Bestandteil eines kulturellen Erbes, sondern ein Straftatbestand".

Holger Z. soll sich dem Vernehmen nach einer Männer-Wohngemeinschaft angeschlossen haben. Seine Traumfrau hat nach unbestätigten Berichten inzwischen geheiratet. Einen der Polizisten, der ihr zur Hilfe eilte ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 11.08.2009

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