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Bettgeräusch und Schlafentzug

Auch lautes Schnarchen kann ein plausibler Grund für eine Eigenbedarfskündigung sein.

Zweifamilienhauses der L's.

Nein, er vernehme nichts von den nächtlichen Blaskonzerten seines Vermieters, äußerte er arglos und handelte sich dadurch die Kündigung seines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs ein. Hildegard nämlich hatte ihren Walter vor die Entscheidung gestellt: Scheidung oder Schlafzimmer im Obergeschoss - ohne Mieter Rudolf, versteht sich.

Die Durchsetzung der Kündigung erwies sich als schwierig und endete durch ein richterliches Machtwort. Hildegard überzeugte das Gericht von den grandiosen Sägekonzerten, die von dem frei schwingenden und erschlafften Gaumensegel ihres Mannes verursacht werden und sie seit Monaten um den Schlaf und in Kürze um den Verstand brächten. Pech für Rudolf: Er hat Wohnung und Lager im Obergeschoss zu Gunsten Hildegards zu räumen.

Walter L. indessen ertrug die Einsamkeit im Ehebett nur schwer und ließ auf Zuraten seines Hausarztes bei einer verständnisvollen HNO-Ärztin mittels Laserstrahl Hand an seine Nase legen. Aus Dankbarkeit lud der Patient die Medizinerin zu einem Abendessen ein. Nicht geplant war jedoch, dass sie danach spontan auch Hand an Walter selbst legte. Ob ihre fachärztlichen Bemühungen erste Erfolge zeigen und die sägenden Bettgeräusche diszipliniertem Atemholen gewichen sind, hat sie noch nicht herausgefunden, denn die beiden kommen einfach nicht zum Schlafen ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 22.10.2009

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 Laute Bettgeräusche 
Schlafentzug durch Ehemann
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