Der Sparzwang der Krankenkassen zwingt Versicherte, auf echt europäisches Blond-Haar zu verzichten.
Bärbel G. aus P. genießt es, von ihren Freundinnen beneidet zu werden. Herrscht in deren Badezimmern regelmäßig Krisenstimmung in Bezug auf die Frisur, ist bei Bärbel davon nichts zu spüren. Zur Verblüffung ihrer Kränzchen-Damen ist Bärbels Haartracht an Perfektion nicht zu überbieten: Der Pony nie zu lang, die Coloration immer frisch und widerspenstig scheint nur das rötlich schimmernde Strähnchen, das immer wieder geordnet vom linken Ohr in Richtung Nase gleitet. Absichtlich, versteht sich.
Bärbel lässt sich gern bewundern, und hält aus verständlichen Gründen streng geheim, dass sie sich seit einiger Zeit mit totaler Haarlosigkeit abzufinden hat und darunter leidet. Bekannt ist ihr Bekümmernis ausschließlich den Sachbearbeitern ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Diese finanzierten der äußerst attraktiven Ex-Blondine jährlich eine Echthaar-Perücke aus blondem Menschenhaar europäischen Ursprungs. In Folge von Sparmaßnahmen verfinsterte sich Helgas Frisurenhimmel, denn plötzlich sollte sie sich mit Zweitfrisuren aus asiatischem Menschenhaar bescheiden. Der deutliche Unterschied im Preis von europäischem zu asiatischem Haar von immerhin 1.100 Euro regte den Sparwillen der Krankenkasse.
Diese schnöde Überlegungen ließ sich die von Mutter Natur in ihrer Attraktivität derart gebeutelte Versicherte nicht bieten. Denn als blonde Beauty wollte sie sich einfach nicht vorstellen, sich übergangslos mit einem schwarzen indischen oder indonesischen Pagenkopf zu präsentieren. Beruhigenden Erklärungen ihres Perückendesigners
über Bleichtechnik und Blondierungsmöglichkeiten schlug sie panisch in den Wind und verklagte ihre Krankenkasse auf Zahlung von handgeknüpften Zweitfrisuren aus blondem "Euro-Haar".
Ob sich die zuständigen Juristen des Kasseler Bundessozialgerichtes zur Urteilsverkündung überwiegend glatzköpfig präsentierten, ist nicht überliefert. Jedenfalls lobten sie den Sparwillen der Krankenkasse und sprachen der Klägerin das Recht ab, generell handgeknüpfte Blondhaarperücken aus Euro-Haar zu beanspruchen. Experten lassen wissen, dass durch das durch spezielle Behandlung asiatisches Haar feiner und filzfrei würde und von europäischem Echthaar nur durch Spezialisten zu unterscheiden sei. Bärbel B. hat zwar angekündigt, das Urteil zu akzeptieren. Der nächste Streit ist allerdings schon vorprogrammiert:
Sollte nämlich die attraktive Asia-Haar-Blondine mit fortschreitender Reife zu graumelierter Haarpracht neigen, bietet sich der tibetanische Büffel, das Yak, als Zweithaar-Grundstoff-Lieferant an. Dessen Schweif- [15 bis 75 cm] und Bauchhaare [15 bis 35 cm] verwenden Profis als Mischwerk für Weiß- oder Graumelierungen. Für Verfechter des Partnerlooks ist das Fell auch für Herren als Bart verwendbar, Maskenbildner loben die Qualität für Rokoko- und Theaterperücken. Krisenstimmung herrscht jetzt auch vor Helgas Badezimmer-Spiegel: Sie prüft die Qualität von Synthetik-Haar an kleinen amerikanischen Püppchen mit blonder Löwenmähne durch rituelles Ausreißen ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.