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Genuss mit Sti(e)l

Seitdem ein kahlköpfiger Kriminalbeamter aus dem New Yorker Stadtbezirk Manhattan-Süd in der bundesdeutschen Fernsehlandschaft dicke Backen machte, weil er "Lollies" lutschte, wenn er lässig das rote Blaulicht auf seinen Dienstwagen setzte, sind die kleinen süßen Dinger auch bei uns buchstäblich in aller Munde.

Einen Süßwarenhersteller brachte das erstens auf die Palme und zweitens vor Gericht, als er sich weigerte, die Gebühren zu entrichten.

In letzter Instanz gaben die Richter dem Kaufmann Recht, denn der Stiel sei Teil des Lutschers. Ohne Schaft wäre der "Lolly" zum ordinären Bonbon degradiert. Der Haltegriff sei also ein unentbehrlicher Anteil des Produktes selbst und deswegen unverzichtbar. Daraus folgerten die Richter, dass es sich bei der Handhabe nicht um Verpackungsmaterial handele. Lizenzgebühren fallen daher nicht an.

Prozessbeobachter bemängelten nach der Urteilsverkündung die undeutliche Aussprache der Robenträger. Kunststück mit den Lutschern in den Backentaschen ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 29.09.2009

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