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Unerlaubte Manipulationen am Ablassventil

Erika G. aus M. hat als Chefsekretärin nicht nur einen anstrengenden Job, sondern ist auch einiges gewohnt, was maskulines Imponiergehabe angeht.

die aber nach ihrer Erfahrung nichts mit menschlichen, sondern eher männlichen Bedürfnissen im Zusammenhang - sagen wir- standen.

Statt eines diskreten Seitenblickes oder vorzeitigen Abbruchs der Mittagspause, sondern empört über das unfreiwillige Schauspiel alarmierte Erika G. die Polizei, die dem Treiben im Unterholz ein Ende setzte und Strafantrag wegen Exhibitionismus stellte. Der Betroffene ließ wissen, auf Grund vorher großzügig genossenen Alkohols auf eine besonders langanhaltende Entsorgung angewiesen gewesen zu sein. Da ihm aber daheim strengstes Alkoholverbot erteilt worden sei, weiche er zumindest in der wärmeren Jahreszeit sowohl für die Abfüllung als auch den Abfluss in die freie Natur aus.

Die Richterin indessen glaubte den ausgesprochen detailgenauen und widerspruchsfreien Zeugenaussagen der Chefsekretärin und verurteilte den Mann wegen Zeigefreudigkeit. Dem Vernehmen nach investiert der Verurteilte jetzt nicht mehr in Alkohol, sondern in den leistungsstarken Service eines öffentlichen Hauses ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 29.09.2009

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