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Verdautes Flaggenfundament

Polizeipferde sind bei Demonstrationen sehr universell einsetzbar. So zum Beispiel auch anlässlich einer Totensonntagsveranstaltung im Westen der Republik.

Satirisch habe der Fähnchenschwenker seine Aktion gemeint und dass die Aufstellung der Reichskriegsflagge das vom Nationalsozialismus geläuterte Deutschland in den Schmutz ziehe. Das Schöffengericht konnte damit nichts anfangen und verurteilte kopfschüttelnd.

Die Berufungsrichter hatten mehr kulturelles Verständnis und nickten zu Gunsten des Angeklagten. Die Aktion habe nur wenige Sekunden gedauert, bis ein wachsamer Polizist das Fähnchen (nicht das Fundament) aufgeräumt habe. Außerdem sei leidenschaftliches Eintreten für die Demokratie der Grund für den Angeklagten gewesen. Darüber hinaus genieße er für seine eigenwillige Komposition aus verdautem Grünfutter und Nationalfarben auch den Schutz der Freiheit der Kunst gemäß Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz. Im Namen des (demokratisch-deutschen) Volkes: Freispruch.

Über das Schicksal der Reichkriegsflagge ist nichts bekannt. Und der Einsatz von Polizeipferden ist bei Einsätzen dieser Art viel sinnvoller, als der von Polizeihunden ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 29.09.2009

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