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Der Entertainer

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Nach diesem Motto handeln besonders Auftraggeber kostspieliger Projekte. Und wer einer Privatwerft den Auftrag erteilt, eine Yacht zu bauen, lässt gerne professionell zugucken, ob die Schiffbauer dabei qualitativ ordentlich zur Sache gehen.

Statt dessen verschlechterte sich sein Gesundheitszustand rapide und sein Hausarzt stellte einen durch Alkoholgenuss ausgelösten Herzfehler fest. Heinrich taugte inzwischen also weder zum Ingenieur noch zum Entertainer. Überzeugt davon, das Beste für seinen Arbeitgeber getan zu haben, beantragte er Rente für seine alkoholbedingte Berufskrankheit.

Die Richter konnten zwar nachvollziehen, dass Heinrich besonders der unterhaltsame Teil seiner Tätigkeit große berufliche Genugtuung brachte. Er hätte allerdings die gesundheitlichen Gefahren besser einschätzen und seinem Arbeitgeber gegenüber darauf verzichten sollen, wendeten die Richter ein. Eine Berufskrankheit konnten sie in Heinrichs Gesundheitsstörung nicht feststellen.

Sowohl Mitarbeiterinnen der Unterhaltungsbetriebe und die Gastronomen der Umgebung begrüßen Heinrich nicht mehr herzlich. Dafür ist jetzt sein Nachfolger besonders beliebt ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 29.09.2009

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