Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Nach diesem Motto handeln besonders Auftraggeber kostspieliger Projekte. Und wer einer Privatwerft den Auftrag erteilt, eine Yacht zu bauen, lässt gerne professionell zugucken, ob die Schiffbauer dabei qualitativ ordentlich zur Sache gehen.
Heinrich H. aus L. genoss das vertrauliche Verhältnis, das seine Geschäftsleitung ihm gegenüber hegte. Heinrich und seine Chefs schätzen es darüber hinaus gar nicht, wenn ihre wohlhabenden Auftraggeber vertraglich aushandeln, den "Bau des Wasserfahrzeuges durch eigenes Personal zu überwachen". Und so entwickelte sich Heinrichs berufliche Tätigkeit als Schiffbau-Ingenieur allmählich zum hauptberuflichen Betreuer des Überwachungspersonals der Auftraggeber.
Im Verlaufe der Zeit erfand er mannigfache Ablenkungsmanöver. Bei Gastronomiebetrieben der Umgebung war er daher ein gern gesehener Gast und erotisch gekleidete Damen grüßten ihn mit Hochachtung. Um den ihm anvertrauten Gästen alle Annehmlichkeiten des Aufenthaltes zu bieten, blieb er von einer nicht ganz unzweifelhaften Lebens- und Ernährungsweise nicht verschont. Was manchen Touristen im Urlaub schon nach zwei Wochen zu schaffen macht, hielt er tapfer im Auftrage seiner Geschäftsleitung mehrere Jahre durch. Der Schiffsbau florierte, die Mitarbeiter lieferten trotz oft unbeaufsichtigter Arbeitsweise hochwertige Arbeit ab und Heinrich sehnte sich mit der Zeit wieder nach seiner einstigen schiffsbaulichen Verrichtung.
Statt dessen verschlechterte sich sein Gesundheitszustand rapide und sein Hausarzt stellte einen durch Alkoholgenuss ausgelösten Herzfehler fest. Heinrich taugte inzwischen also weder zum Ingenieur noch zum Entertainer. Überzeugt davon, das Beste für seinen Arbeitgeber getan zu haben, beantragte er Rente für seine alkoholbedingte Berufskrankheit.
Die Richter konnten zwar nachvollziehen, dass Heinrich besonders der unterhaltsame Teil seiner Tätigkeit große berufliche Genugtuung brachte. Er hätte allerdings die gesundheitlichen Gefahren besser einschätzen und seinem Arbeitgeber gegenüber darauf verzichten sollen, wendeten die Richter ein. Eine Berufskrankheit konnten sie in Heinrichs Gesundheitsstörung nicht feststellen.
Sowohl Mitarbeiterinnen der Unterhaltungsbetriebe und die Gastronomen der Umgebung begrüßen Heinrich nicht mehr herzlich. Dafür ist jetzt sein Nachfolger besonders beliebt ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.