| Suppen zählen schon seit Jahrhunderten zu den Grundmahlzeiten des Menschen - und fristeten vielleicht deswegen bisher ein trostloses aber dampfendes Schattendasein. Sebastian G. aus Sch. leistet sich seit seiner Kindheit vor dem Sonntagsgericht eine Vorsuppe. Es zählt sogar zu seinen Gewohnheiten, sich von besonders delikaten Suppen eine zweite Portion reichen zu lassen. So besehen kann ihn das unbefangene Restaurant-Personal zweifellos als Feinschmecker einordnen. Es herrschte Freude bei Sebastian und seiner Lebensabschnittsbegleiterin, als wenige Minuten nach der Bestellung bereits die Teller mit der köstlich-dampfenden angedickten Flüssigkeit vor ihnen abgestellt wurden. Weil beide Gäste die geschmackliche Faszination des ersten Löffelns lieben, ist es ihre Gewohnheit, sich über die lukullische Richtung vom Personal nicht informieren zu lassen, sondern sich selbst zu orientieren. Die Spannung muss jedoch den Feinschmecker überwältigt haben, denn er brachte ohne Umschweife und die gebotene Vorsicht den gefüllten Löffel mit seinen Geschmacksorganen in Kontakt. |
Er verharrte zunächst für einen kurzen Augenblick und blies, nein pustete die flüssige Komposition aus dem Mund verzweifelt in Richtung seiner Begleiterin, die ihre Suppe mit leisem Atem kühlte. Im wahrsten Sinne des Wortes wutentbrannt beschwerte er sich beim eilig herbeigelaufenen Personal über das "kochendheiße Gebräu", das ihm für lange Zeit die Geschmacksknospen versengt und seine Lebensfreude erheblich eingeschränkt habe. Er verlangte Schadenersatz und klagte diesen vor Gericht ein. Er traf auf einen Richter, der kalte Suppen für eine Zumutung hält. Ein Gastwirt dürfe Suppen heiß servieren. Er müsse sie weder abkühlen lassen, noch den Gast auf die Gefährdung hinweisen. Wie Sebastian enttäuscht nach der Urteilsverkündung mitteilen ließ, werde er sich künftig auf den Genuss von Kaltschalen beschränken, denn sicher sei sicher. Inzwischen ist er außerdem auf der Suche nach einer neuen Lebensabschnittsbegleiterin ... |