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Vom Stamm-Zaun zum Stamm-Baum

Georg Sch. aus P. wird von seinen Stammtischbrüdern nachhaltig für das Fassungsvermögen seiner inneren Organe bewundert. So speichert er mehrere Liter Bier ohne das Bedürfnis zu entwickeln, sich dieser auch entledigen zu müssen.

Empört über die Baufälligkeit des Zaunes und dessen nachlässigen Eigentümer verlangte Sch. Schadenersatz. Da Sch. allerdings sein Vermögen in Bier anlegt und nicht in Prozessen, beantragte er finanzielle Unterstützung vom Staat.

Das Gericht lehnte seinen Prozesskostenhilfeantrag jedoch in letzter Instanz ab. Der Zauneigentümer habe für die bestimmungsgemäße Nutzung der Einfriedung zu sorgen, urteilten die Richter. Als öffentliche Bedürfnisanstalt sei die Begrenzung aber nicht geeignet und dafür vom Eigentümer nicht instand zu halten.

Georg Sch. hat es sich nach dieser Entscheidung zur Angewohnheit gemacht, sich von seinen Hund Rex zum Stammtisch und zurück begleiten zu lassen. Beide haben jetzt auf dem Heimweg einen gemeinsamen Stammbaum ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 29.09.2009

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