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Die Gräfin und ihr Chauffeur

Geld allein macht nicht glücklich. Und wer steht schon gerne vor der Entscheidung, ob die nächste Anschaffung ein Hubschrauber, eine Yacht oder der zweite Rolls Royce werden soll.

und ließ ihre Anwälte unwirsch auf die bürgerlich-stattliche Bußgeldforderung und einen Monat automobiler Beschränkung reagieren. Immerhin handele es sich, so die Anwälte, bei einem Fahrzeug wie dem ihrer Mandantin nicht um einen -pardon- Golf oder ein ähnliches Modell der in den unteren Bevölkerungsschichten beliebten Automobile. Das britische Topmodell biete ausgezeichnete Sicherheitsvorkehrungen für unliebsame Ereignisse im Straßenverkehr und schütze durch seine, einer rollenden Suite ähnelnden, feudale Inneneinrichtung jederzeit die Fahrgäste. Außerdem seien kleinbürgerliche Geschwindigkeitsbegrenzungen mit einem Fahrzeug dieser Klasse leicht zu übersehen und deren auch unbeabsichtigte Überschreitung so gut wie nicht zu bemerken. Kurz und gut: Ein Rolls Royce sei von einem "normalen" Auto so weit entfernt, wie die Sonne von der Erde und beanspruche Dispens von normalbürgerlichem Gesetzesdenken.

In letzter Instanz verurteilten die Richter Gräfin Sabine zu Geldbuße und Fahrverbot. Aber Adel verpflichtet: Sabine beschäftigt nun einen Chauffeur - sogar nach Feierabend in seiner Dienstwohnung. M. Graf von H. beschäftigt unterdessen seine Scheidungsanwälte ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 29.09.2009

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