Die Weisheit, dass "Hunde auch nur Menschen sind", ist unter den Freunden der vierbeinigen Lieblinge so verbreitet, wie Halsbänder oder Steuermarken.
Da kann es zum Beispiel zwischen konkurrierenden Eheleuten dazu kommen, eifersüchtig darauf zu achten, dass Pudel Bello nicht zu lange beim Herrchen sitzt oder Frauchen die Füße wärmt. Als Spaziergänge zu dritt noch Spaß machten, war Bello auch noch ganz unbefangen.
Das gespannte Eheverhältnis seiner Rudelführer belastet aber auch ihn. Er frisst nur noch selten und vergräbt den Kopf zwischen den Pfoten, wenn verbales Kampfgetümmel zwischen Herrchen und Frauchen seine empfindlichen Hörnerven strapaziert. Er wäre längst ausgezogen, wenn ihm das Streunerdasein zwischen Mülltonnen und Straßenrändern nicht zuwider wäre.
Was Bello nicht ahnte: Bei den sprachlichen Grabenkämpfen an seinem Körbchen ging es um ihn selbst. Genauer gesagt um den Streit, wer denn nun nach der Trennung von Herrchen und Frauchen für das Sorgerecht des geliebten Vierbeinerchen zuständig sein sollte.
Das Gericht sah die Sache zunächst achselzuckend: Da ein Hund eine "Sache" sei, wäre er nach der "Hausratsverordnung" einem der beiden Kontrahenten zuzuteilen.
Nach einem Abendspaziergang mit seinem Schäferhund kam der Familienrichter aber zu einer gefühlvolleren Entscheidung. Er lud mit Einverständnis der "Ehekrieger" einen tierpsychologischen Sachverständigen, der Bellos Zuneigung prüfte.
Nach dem Gutachten brachte es der Richter nicht mehr über das Herz, den bei der Ehefrau lebenden Pudel dem Ehemann zu übertragen. Da der Gutachter die seelische Stabilität des Tieres aber als "im großen und ganzen gefestigt" beurteilte, konnte es der Jurist verantworten, für jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat von 14 bis 17 Uhr ein Begegnungsrecht des Hundes mit dem Herrchen anzuordnen.
Der neue Lebensabschnittsbegleiter der Ex-Ehefrau brachte in die L(i)ebe(n)s-beziehung übrigens eine attraktive und zeitweise nymphoman veranlagte Dackelhündin mit ein. Seitdem ist Bello eher weniger an den Besuchszeiten seines Herrchens interessiert. Und Nachwuchs soll auch schon unterwegs sein - bei den Menschen!
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.