Die freie Natur bietet dem erholungssuchenden Großstädter jederzeit gute Möglichkeiten zu kurzfristiger Entspannung. Bei Naturfreunden mit besonderem Verantwortungsgefühl für die dort vorhandene Tier- und Pflanzenwelt kann ein Ausflug ins unbebaute Grünland auch der Befriedigung aufgestauter Abenteuerlust führen.
Josef und Hildegard K. aus D. nutzen regenfreie Sonntage regelmäßig, um sich Bewegung in frischer Luft zu verschaffen. Dazu fahren sie mit dem Auto in die nahegelegene Feldmark und brechen von dort aus zu ihren Exkursionen auf. Nun hat Mutter Natur den Eheleuten zwar schon einiges in Sachen Erlebnisfreude geboten, auf eine mutterseelenallein grasende Kuh in der Wildnis trafen sie allerdings zum ersten Mal. Tierliebe gepaart mit zivilisierter Ordnungsfreude veranlasste die Naturfreunde, den Besitzer eines naheliegenden Gehöftes eindringlich über die einsame Kuh zu informieren. Dort zeigte man sich allerdings uninteressiert, sodass Josef auf dringendes Anraten seiner Frau die Polizei informierte. Der diensthabende Beamte erkannte anhand der telefonischen Schilderung sofort, dass die ungesichert im öffentlichen Grün grasende Kuh eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellten könnte, erklärte Josef kurzerhand zum Hilfssheriff und bat ihn, bis zu seinem Eintreffen die Kuh möglichst festzunehmen.
So von staatlicher Ordnungsmacht beauftragt, startete K. mit seiner Ehefrau und einer ausgeliehenen Kuhkette entschlossen zum Fundort. Einfach sei es für den im Umgang mit Nutztieren ungeübten und zudem übergewichtigen Büroangestellten und dessen in der Landwirtschaft unbewanderten Gattin nicht gewesen, das Tier gefangen zu nehmen, berichteten sie später. Trotzdem gelang es, die Kuh an die Kette zu legen. Staunend beobachtete ein zufällig vorbeikommender Förster, wie ein kapitales Rindvieh sich unwillig muhend von einem Mittelklasse-Pkw abschleppen ließ.
Großstädtisch-gelassen beförderten Josef und Hildegard das herrenlose Tier zum nahegelegenen Gehöft und baten um einstweiliges Asyl. Die Kuh lehnte aber eine Unterbringung auf der umzäunten Wiese eindeutig ab und bekundete dies mit unwilligen Tritten gegen Josefs Fahrzeug. Inzwischen war aber auch die Polizei zur Gefahrenabwehr eingetroffen und stellte mit fachmännischem Blick auf die Ohrenmarke der Kuh fest, dass sie Liese heiße und in der Nachbarschaft wohne.
Von Lieses Besitzer verlangte Josef nicht nur Ersatz für seine demolierte Karosse, sondern auch Schmerzensgeld für das erlittene Kuh-Trauma seiner Ehefrau. Sie vertrage seit dem Sonntagserlebnis keine Milchprodukte mehr. Das Gericht zeigte sich sowohl unbeeindruckt von der geleisteten Tierliebe als auch den traumatischen Folgen. Es sprach Lieses Chef von der Schadenersatzpflicht frei. Schließlich hätten sich Josef und Hildegard aus reiner Nächstenliebe der Milchproduzentin genähert und die sich daraus absehbaren Komplikationen billigend in Kauf genommen. Aller Verbraucherwarnungen zum Trotz sind die Eheleute zum vermehrten Verzehr von Rindfleisch übergegangen und verbringen ihre sonntägliche Freizeit in den geheizten Einkaufspassagen der umliegenden Großstädte ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.