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Wenn das Faxgerät dreimal klingelt ...

Während noch vor mehr als 50 Jahren ein deutscher Schlagersänger bekannte, am nächtlichen Telefonklingeln seine Liebste als Anruferin zu erkennen, ergeben sich heute nahezu unbegrenzte Möglichkeiten telekommunikativer Kontakte.

Durch das Läuten wurde allerdings zunächst die dösende Katze der C.s aus dem Schlaf gerissen und fiel erschreckt von ihrem Kratzbaum. Davon überzeugt, dass sein Chef ihn auch nachts mit Sonderaufträgen bedenkt, rannte Renates Gatte zur Telefonzentrale, stolperte über das unbeleuchtete Haustier und verletzte es dabei. Die übermittelte Botschaft trug ein Übriges dazu bei, dass die C.s inzwischen nur noch anwaltlich miteinander verkehren. Besonders unwillig zeigte sich Renates Gatte allerdings, die Tierarztkosten für die Behandlung des durch das nächtliche Fax ausgelösten Verletzungen allein zu entrichten. Er verklagte den Fax-Absender auf Schadenersatz. Das Gericht hielt den Anspruch allerdings für Pippifax und sprach den verliebten Absender von schuldhaftem Verhalten frei.

Der hat inzwischen übrigens eine neue ungebundene Flamme, die er via Internet lautlos mit Liebesbeteuerungen überschüttet. Die Katze ist inzwischen vollständig genesen und hat sich von ihren zerstrittenen Besitzern getrennt ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 29.09.2009

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