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D.A.S.-Rechtsportal - Recht kurios - Gebrauchsrezeptur für Giftmörder - 09.09.2010 21:30:21

Gebrauchsrezeptur für Giftmörder

Claus R. aus C. gilt in seiner Heimatstadt als wohlhabend. Er ist Eigentümer einer Apotheke, die sich seit Generationen in Familienbesitz befindet. Mehr als 500 Jahre reicht die Tradition der R.s zur Mischung von Salben, Heilwässern und Medizin zurück.

Selbst ein geheimnisvoller, mittelalterlicher Alchemist hat sein Erbgut in den Apotheker-Generationen hinterlassen. Seit der kunstsinnige, unverheiratete R. sich auf das Sammeln von kostspieligen Originalgemälden und historischen Kunstgegenständen verlegt hat, ist es allerdings mit seinem ruhigem Nachtschlaf vorbei.

In der Unterwelt hat sich die Nachricht des ungehemmt gelebten Wohlstandes schnell herumgesprochen, sodass R. bereits mehrfach ungebetenen Besuch hatte. Auf seine Kunstsammlung hatten es die Besucher abgesehen und arbeiteten dabei durchaus erfolgreich. Weniger zufriedenstellend verliefen indessen die Bemühungen der Polizei, die Täter dingfest zu machen. Die Dreistigkeit der Einbrecher ging sogar so weit, dass sie sich Zutritt zum Weinkeller des Apothekers verschafften. Anstatt jedoch den Wein in Flaschen abzutransportieren und bei angemessener Temperatur und gehöriger Gelegenheit (womöglich nach Feierabend) kultiviert zu genießen, benahmen sie sich eher ungehörig. Sie verzehrten das edle Getränk ohne die Verwendung bereitstehender unterschiedlicher Gläser bereits an Ort und Stelle. Trotzdem gelang es den Räubern, sich im alkoholisierten Zustand und mit umfangreicher und sperriger Beute vor nüchternen Polizeibeamten unbemerkt in Sicherheit zu bringen.
Das Vertrauen des Geschädigten in die Arbeit der Ermittlungsbehörde sank deshalb bis auf den Nullpunkt und brachte verborgenes Alchemisten-Erbgut zum Ausbruch. R. suchte aus den zusammengeschmolzenen Weinvorräten noch einen guten Tropfen heraus, verschwand in seinem Arbeitsraum, tröpfelte mit zusammengepressten Lippen lächelnd verschiedene Flüssigkeiten unterschiedlicher Konsistenz und Farbe hinein und verkorkte das so gestreckte Getränk wieder. Die sein Haus observierenden Beamten warnte er in Gottvater-Manier, von allem im Haus trinken zu dürfen, "nur von der Flasche in der Küche nicht, sonst werdet ihr sterben".

Lynchjustiz mussten die braven Polizisten allerdings verhindern und so richteten sich die Ermittlungen nun auch gegen den Giftmischer selbst. Wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz (!) wurde er zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro verurteilt. Im Nebenraum des Gerichtes fand gleichzeitig die Verhandlung gegen die inzwischen gefassten Einbrecher statt. R. reuten nach dem Urteilsspruch seine bösen Gedanken und so schickt jetzt an jedem Weihnachtsfest eine Kiste Wein an seine treuen Besucher ins Gefängnis. Und tatsächlich: Sie leben noch heute und werden ihn sicher gerne wieder besuchen ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 29.09.2009

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