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Jazz trifft Mozart

In Jazz- oder Swing-Bands haben Pianisten einen schweren Stand, um von der instrumentalen Übermacht der vereinigten Bläser-Kompanie nicht hoffnungslos an die melodische Seite gedrückt zu werden. Dazu bedarf es nicht nur eines dauerhaft harten Anschlages, sondern auch einer gehörigen Portion Selbstbewusstsein und viel, viel Übung.

Er empfand es als rhythmische Zustimmung, die allerdings mit seinen Akkorden nicht übereinstimmte. Erst ein Gespräch mit dem "Klopfer" ergab, dass es sich bei seiner Bekundung nicht um jazzige Schlagwerkzugabe, sondern vielmehr um deutliches Missfallen handelte.

Jerzy fühlte sich in der Folgezeit beim Üben durch den ständig unter ihm protestwummernden Besenstiel so gestört, dass er von seinem Vermieter eine Mietminderung verlangte. Obwohl ebenfalls jazzbegeistert, mochte dieser dem nicht zustimmen und verklagte den polnischen Maestro, als er von sich aus die Miete kürzte.

Der Amtsrichter vertrat die Ansicht, dass Jerzy die Reaktion seines Mitbewohners quasi als "berechtigte Meinungskundgabe" zu akzeptieren habe. Dem Vernehmen nach haben sich die Parteien jedoch bei einem Liter Wodka darauf geeinigt, dass der Mitbewohner den Jazz erträgt, wenn Jerzy ihn dafür täglich ab 22 Uhr mit Mozarts "Kleiner Nachtmusik" entzückt. Unverjazzt, versteht sich.
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 11.08.2009

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