Tatsächlich, auch manche Arbeitgeber nehmen sich Zeit, die täglichen Talkshows im Fernsehen anzuschauen.
Anders ist es nicht zu erklären, dass Wolfgang W. seinem Chef aufgefallen ist.
Wolfgang W. hat sich nämlich in der Fernsehsendung sowohl öffentlich, als auch freimütig zu seinen Sexualpraktiken bekannt. Sein Chef konnte nicht verwinden, dass Wolfgang W. seine Erfüllung in Sado-Maso-Technik findet und kündigte deswegen seinen Arbeitsvertrag.
Das schmerzte den Arbeitnehmer mehr, als sein Lustempfinden und beauftragte seinen Anwalt mit seiner Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
Die Kündigungsschutzklage hatte Erfolg. Daheim hat der Chef nicht hineinzureden ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.