Die alte Studentenweisheit "Dummheit frisst, Intelligenz säuft" muss neu gefasst werden. Grund dazu gab Peter P. aus M.
Er ist, besser war, leidenschaftlicher Bierkonsument. Sein Durst bezahlte er jedoch nicht nur mit den Biergroschen, sondern auch mit seinem Führerschein, seiner Ehefrau, seiner Arbeitsstelle und seiner Gesundheit.
Vor dem Nichts und leeren Bierflaschen stehend machte er seine Lieblingsbrauerei für sein Elend verantwortlich. Knapp 20 Jahre habe er dem deutschen Reinheitsgebot und dem gebrauten Gemütsaufheller vertraut und sei dadurch alkoholkrank geworden. Hätten sich allerdings Warnhinweise auf den Flaschenetiketten befunden, die auf das Risiko des Biergenusses hinweisen, wäre er abstinent geblieben, versicherte der Mann.
So habe er nicht nur Fahrlizenz, Eheglück und berufliche Sicherheit ungewarnt eingebüßt, sondern auch sein Wohlbefinden.
15 Tausend Euro verlangte er als Schadenersatz von den Brauherren und außerdem Prozesskostenhilfe vom Staat für den Rechtsstreit.
Das Oberlandesgericht indessen unterstellte dem Kläger, zumindest zu Beginn seiner Alkoholkarriere ein selbstverantwortlicher, aufgeklärter Bürger gewesen zu sein, dem die Gefahren des Alkoholkonsums jederzeit hätten einleuchten können. Eine Instruktionspflicht über die Gefahren des deutschen Nationalgetränkes hielten die Richter für flüssiger als Bier, nämlich für überflüssig.
Die vom Nikotin ausgehende Gesundheitsgefahr ist indessen allerdings kennzeichnungspflichtig. Alkoholfreunde dürften Rauchern deswegen intellektuell weit überlegen sein: "Dummheit raucht, Intelligenz säuft". Ob das in Studentenkreisen so hingenommen werden kann?
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.