Gerd D. aus C. ist es gewohnt, im Mittelpunkt zu stehen. Ob in der Kneipe, bei gesellschaftlichen Anlässen oder auch - vor Gericht.
Wegen schwerer Körperverletzung hatte er sich dort zu verantworten. Es handelte sich um ein "öffentliches Verfahren". Soll bedeuten, dass sich im Zuschauerraum des Gerichtssaales zahlreiche Menschen eingefunden hatten, um den Prozessverlauf zu beobachten. Immerhin war im Vorfeld auch in der örtlichen Presse die angebliche Missetat des Angeklagten ausführlich behandelt worden. Gerd genoss besonders, dass eine Abiturklasse mit erhöhtem weiblichen Anteil ihn besonders unter die Lupe nahm. Besonders von einer Schülerin fühlte er sich ermutigt angelächelt.
So stellte er die rhetorische Berufsroutine seines Verteidigers in den Schatten, entflammte in Formulierungskunst und fühlte sich sozusagen wie die maskuline Ausgabe der Jungfrau von Orleans. Das Publikum im Gerichtssaal war über die kurzweilige Unterhaltung erheitert, der Richter ungehalten, der Staatsanwalt wütend und der Verteidiger resigniert.
Die Verhandlung musste unterbrochen werden, denn das Gericht zog sich zur Entscheidungsfindung zurück. Dies korrespondierte genau mit dem vorhergesehenen Schulschluss, sodass zunächst die Schüler die mitgebrachten Notizblöcke einsteckten
und die Freizeit der Urteilsverkündung vorzogen. Selbst der anwesende Pressevertreter zog ein kräftiges Mittagessen vor und beabsichtigte, das Urteil telefonisch zu erfragen.
Um 13.45 war es dann soweit: Der Richterspruch erfolgte zur maßlosen Enttäuschung des Angeklagten vor leerem Zuschauerraum. Aber selbst, wenn Publikum hätte teilnehmen wollen: Die Urteilsverkündung fand nach Dienstschluss des Gerichtsbetriebes statt. Die Fans des Angeklagten hätten also vor verschlossenen Gerichtspforten gestanden. Da aber öffentlich verhandelt wurde und sozusagen nur rein technisch niemand mehr vorgelassen wurde, war die Öffentlichkeit zu Unrecht ausgeschlossen.
Grund für Gerd, das Urteil anzufechten. Er bekam Recht und das Gericht muss sich seiner Sache erneut annehmen. Wann Gerd wieder vor sein Publikum tritt, ist noch nicht bekannt. Seinen Verteidiger ließ er mitteilen, dass er nach der Verhandlung, unabhängig vom Urteilsspruch, an seine weiblichen Fans Rosen verteilen werde ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.