Klaus-Peter G. aus S. lässt sich nicht lumpen und Ehefrau Sandra kann sich nicht beschweren. So gut wie jeden Wunsch liest er ihr von den Augen ab, kümmert sich um sie und packt auch im Haushalt zu, wo es nötig ist.
Kurz: Sandra wird deswegen von sämtlichen Freundinnen beneidet und Klaus-Peter musste sich sogar schon einmal vor einer zudringlichen Nebenbuhlerin seiner Gattin in Sicherheit bringen. Ist Sandra G. glücklich? Im Prinzip ja. Nur in einem Fall stellt sich Klaus-Peter bockbeinig. Er ist glücklicher Eigentümer eines Porsche-Oldtimers aus dem Baujahr 1956, den er so liebt, wie seine Sandra. Er will ihn nur für sich haben und überlässt ihn deswegen niemandem zur Benutzung. Auch seiner Sandra nicht, obwohl die es so gerne einmal möchte.
Wie sie es nun doch geschafft hat, dass ihr Klaus-Peter sein motorisiertes Schätzchen zur Verfügung gestellt hat, gehört ins Reich der Spekulation. Tatsache ist, dass sich Klaus-Peter mit der Spritztour seiner Frau nur unter der Voraussetzung anfreunden konnte, dass er die Fahrweise kontrolliert. Sandra stellte ihm dazu ihren auf sie zugelassenen betagten Golf zur Verfügung. Um die Geschwindigkeit besser kontrollieren zu können, bestand Klaus-Peter außerdem darauf, dass Sandra mit seinem Porsche hinter ihm herfahre.
Das hatte den Vorteil, dass Klaus-Peter seinen Oldtimer auch einmal in Aktion im Rückspiegel beobachten konnte.
Euphorisch und ebenso vorsichtig steuerte Sandra den Porsche und wurde zu einer nun wirklich wunschlos glücklichen Ehefrau. Träumerisch steuerte sie hinter ihrem Mann her, bis der für sie unerwartet bremste und Sandra traumwandlerisch mit des Gatten Sportwagen auf ihren eigenen Golf auffuhr.
Das Ehezerwürfnis am Unfallort war der Lokalzeitung den Aufmacher wert und auch die Polizeibeamten werden bis zu ihrer Pensionierung von der Unfallaufnahme zu berichten haben. Sandra stellte nach Rücksprache mit ihrem Anwalt Schaden - ersatzansprüche gegen die Haftpflicht - versicherung ihres Golf. Immerhin habe ihr Mann unmotiviert gebremst. Nach zwei Instanzen stand fest: Sandra kann den Schaden nicht ersetzt verlangen, da sie als Anspruchstellerin und Versicherte ihres Golf identisch sei. Füge sie sich also selber einen Schaden zu, habe sie eben Pech gehabt. Sandra wird von ihren Freundinnen übrigens nicht mehr beneidet ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.