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"Anzügliches" zur Nacht

Die Unterschiede sind für Liebhaber und Liebhaberinnen feiner Nachtwäsche so moussierend wie intensiv. Sie kennen sich aus: "Baby-Doll mit G-String", "Nachthemd mit Slip" oder "Negligee" - "mit und ohne Zubehör".

Der mit dieser Definition beschäftigte Bundesfinanzhof wandte sich in seinem Entscheidungsfrust an den Europäischen Gerichtshof. Der hat zwar noch nicht endgültig entschieden, aber bereits angedeutet, dass er "Nachthemden für Kleidungsstücke hält, die im Bett getragen werden".

Eine veritable salomonische Erkenntnis, denn die durchscheinenden "Gewirke" bleiben dadurch auch preislich attraktiv und die Brüsseler Juristen müssen ja nicht unbedingt wissen, dass Baby-Dolls, oder Negligees auch auf Sofas, Sesseln oder auf Bärenfellen vor Kaminen gut zur Wirkung kommen, oder auch auf Kühlschränken, Waschmaschinen, Teppichen, Treppenstufen ...
Ähnlichkeiten mit aktuellen oder vergangenen Rechtsfällen sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich beabsichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 29.09.2009

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 Anzügliches zur Nacht 
Wäsche oder Kleidung?
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