Ob nun die Tanzpartnerin eines Hochzeits - gastes ihn mit eindeutigen Versprechungen zu tänzerischer Hochleistung anzustacheln versuchte oder ein beim Tanz ausgebrochener Streit Grund für die Bewegungseuphorie war:
Der Gast wirbelte mit seiner Dame dermaßen wild über das Parkett, dass selbst ein geöffnetes Fenster ihn nicht hindern konnte, die Tanzrichtung zu ändern. Beide krachten heraus und verletzten sich.
In letzter Instanz entschied das Hanseatische Oberlandesgericht, dass der leidenschaftliche Tänzer sowohl Schmerzensgeld zu zahlen als auch die Behandlungskosten zu ersetzen habe.
Ob es zu dem Desaster im Rahmen der Damenwahl kam, ließ die Entscheidung unbeantwortet ...
Damenwahl