Wer kennt das nicht: Man sitzt stundenlang im Wartezimmer und müsste schon längst bei der Arbeit sein. Wie lange darf der Arzt einen Patienten mit einem festen Termin warten lassen?
Jeder Arzt könnte sich ausrechnen, wie lange er durchschnittlich für die Behandlung eines Patienten braucht und die Patienten terminlich so koordinieren, dass es keine Wartezeiten gibt.
Die Realität in deutschen Arztpraxen sieht leider ganz anders aus. Der eine Patient benötigt vielleicht nur seine allwöchentliche Spritze (Zeitaufwand fünf Minuten), während der andere neu ist und seine Krankengeschichte mit 14 Operationen an der Wirbelsäule und zehn Krankenhausaufenthalten erst einmal erzählen muss.
Danach muss der Arzt eine Untersuchung vornehmen, eine Therapie ausarbeiten und mit dem Patienten durchsprechen. Beide Patienten haben ein Recht darauf, dass der Arzt sich mit ihrem Problem gründlich auseinandersetzt.
Bei telefonischer Terminvereinbarung ist die Behandlungsdauer eben kaum voraussehbar. Daher: Geduld mitbringen.
Wenn die Praxis so schlecht organisiert ist, dass stundenlange Wartezeiten zum Alltag gehören, liegt möglicherweise ein Organisationsfehler vor. Der Patient kann in einem solchen Fall Schadenersatzansprüche geltend machen. Rechtliche Grundlage des Anspruchs ist dabei die Verletzung einer Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag.
Aber Vorsicht: Nach der Rechtsprechung reicht eine einmalige Verzögerung der Behandlung um über zwei Stunden nicht aus, um einen Organisationsfehler zu begründen
Der Patient muss schon darlegen - und beweisen können - dass es in der betreffenden Praxis immer oder doch meistens zu derartigen Wartezeiten kommt und dass es bei besserer Organisation anders sein würde. Und: Um Schadenersatz verlangen zu können, muss er natürlich auch nachweislich aufgrund der verlängerten Wartezeit einen Schaden erlitten haben (zum Beispiel wegen vergeblich aufgewandter Fahrtkosten oder eines entstandenen Dienstausfalls).
Haben Sie also durch die schlechte Organisation einer Praxis oder eines Krankenhauses einen Schaden erlitten, so können Ihnen durchaus Ansprüche zustehen.