Darf ich mir meinen Arzt selbst aussuchen und ihn beliebig wechseln? Hier gibt es Unterschiede zwischen Privat - und Kassenpatienten.
Grundsätzlich kann der Kassenpatient bzw. der gesetzlich Versicherte sich seinen Arzt selbst aussuchen.
Allerdings gibt es dafür gewisse Einschränkungen:Der Privatpatient kann sich aussuchen, zu welchem Arzt oder Krankenhaus er sich begibt. Er kann den Arzt so oft wechseln, wie er will. Je nach Inhalt des Versicherungsvertrages hat der Patient im Krankenhaus auch Anspruch auf Chefarztbehandlung - obwohl es durchaus auch preisgünstige Vertragsvarianten gibt, bei denen dies nicht der Fall ist.
Es gibt aber auch mögliche Kombinationen. So kann ein Kassenpatient im Krankenhaus als Wahlleistung eine Chefarztbehandlung "buchen" - die dann privat abgerechnet wird. Wenn es in einem solchen Fall zu einem Behandlungsfehler mit Schädigung des Patienten kommt, muss der Patient sehr genau darauf achten, seine Ansprüche auch gegen den richtigen Gegner geltend zu machen. Am sichersten ist eine Vorgehensweise gegen den Arzt und gegen das Krankenhaus. Versicherungstechnisch ist es möglich, als Kassenpatient eine zusätzliche private Versicherung als Ergänzung zur gesetzlichen abzuschließen - z.B. ausschließlich für Krankenhausaufenthalte.