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Arten von Ärzten

... von B wie Belegarzt bis T wie Truppenarzt

Auch bei Ärzten gibt es eine bunte Vielfalt. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu bewahren.


Belegarzt

Ein Belegarzt ist ein "normaler" niedergelassener Arzt, der aber die Möglichkeit hat, seine Patienten bei erforderlicher stationärer Behandlung in einem bestimmten Krankenhaus unterzubringen und dort selbst zu behandeln und zu operieren. Ihm stehen alle Einrichtungen und Dienstleistungen des Krankenhauses zur Verfügung, ohne dass er dort angestellt ist. Sein Honorar erhält er nicht vom Krankenhaus, sondern von Ihnen - bei Privatpatienten direkt, sonst über die Krankenkasse.



Betriebsarzt

Der Betriebsarzt wird im Auftrag Ihres Arbeitgebers tätig. Er muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter gesundheitlich in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies kann durch Eingangsuntersuchungen bei der Einstellung oder durch Untersuchungen in bestimmten Zeitabständen erfolgen. Der Betriebsarzt ist entweder selbst beim Arbeitgeber angestellt oder als niedergelassener Arzt mit den Untersuchungen beauftragt. Ein Behandlungsvertrag mit Ihnen kommt durch seine Untersuchungen nicht zustande.



Chefarzt

Der Chefarzt ist in der Regel in einer Klinik tätig. Er ist aber nicht einfach Teil des Klinikpersonals. Je nach dem Behandlungsvertrag, den Sie bei Beginn Ihres Klinikaufenthaltes abgeschlossen haben, sind seine Leistungen mit eingeschlossen oder nicht.
Es gibt auch Behandlungsverträge mit der Wahlleistung "Chefarztbehandlung". Aber Achtung: Im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse ist die Chefarztbehandlung meist nicht versichert. Der Chefarzt schickt Ihnen für die "Wahlleistung" daher eine private Rechnung. Und die kann teuer werden.



Durchgangsarzt

Im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls ist es einem gesetzlich Unfallversicherten zu raten, den so genannten Durchgangsarzt ("D-Arzt") aufzusuchen. Anschriften gibt es beim Arbeitgeber oder der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft).
Der D-Arzt entscheidet, ob es sich um einen Versicherungsfall für die Berufsgenossenschaft handelt und wenn ja, welche Behandlung durchzuführen ist. Dies kann bei leichteren Verletzungen eine allgemeine Heilbehandlung sein (Behandlung durch den Allgemeinarzt) oder bei schweren Verletzungen eine besondere Heilbehandlung (Behandlung durch den Durchgangsarzt selbst, da dieser besonders qualifiziert ist).
Ein Behandlungsvertrag kommt erst zustande, wenn der D-Arzt Ihre Behandlung selbst aufnimmt. Zuzahlungen werden für den Durchgangsarzt nicht fällig, die Abrechnung erfolgt über die gesetzliche Unfallversicherung. Achtung: In folgenden Fällen ist der gesetzlich unfallversicherte Arbeitnehmer verpflichtet, den D-Arzt nach einem Arbeitsunfall aufzusuchen:

  • Wenn die Verletzung über den Unfalltag hinaus eine Arbeitsunfähigkeit verursacht oder
  • wenn die Verletzung voraussichtlich über eine Woche lang ärztlich behandelt werden muss oder
  • wenn infolge des gleichen Arbeitsunfalls nach Behandlungsende später eine Wiedererkrankung eintritt (d.h. eine Nachbehandlung nötig wird, auch ohne Arbeitsunfähigkeit).


Facharzt

Facharzt darf sich nennen, wer eine Facharztausbildung für einen bestimmten Medizin-Bereich absolviert und mit einer Facharztprüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Für Sie als Patient ist dies besonders interessant, wenn es um die Haftung des Arztes für Fehler geht: Wenn der behandelnde Arzt nicht die notwendige Qualifikation hatte, hat er sich vielleicht schadenersatzpflichtig gemacht.

Beispiel: Anästhesist bei einer Operation
Ein nicht voll ausgebildeter Facharzt für Anästhesie darf Sie nur dann betäuben, wenn er schon entsprechend weit ausgebildet ist - und ein erfahrener Facharzt ihn überwacht, der jederzeit eingreifen kann.



Hausarzt

Der Hausarzt oder niedergelassene Arzt hat eine Einzel- oder Gemeinschaftspraxis. Er ist Kassenarzt mit der Pflicht, Kassenpatienten zu behandeln. Als privat abrechnender Arzt behandelt er Privatpatienten, denen er eine Rechnung schickt. Die meisten niedergelassenen Ärzte nehmen sowohl Kassen- als auch Privatpatienten an.



Heilpraktiker

Ein Heilpraktiker ist kein Arzt und darf sich auch nicht als solcher bezeichnen. Er hat nicht Medizin studiert. Stattdessen hat er eine heilkundliche Ausbildung (ungefähr zwei Jahre, je nach Anbieter) absolviert, die mit einer staatlich anerkannten Prüfung endet. Diese ist Voraussetzung für die staatliche Erlaubnis, sich als Heilpraktiker nach dem Heilpraktikergesetz niederzulassen und eine Praxis zu eröffnen. Die Ausübung des Heilpraktikerberufes ohne feste Praxis ist nicht erlaubt. Die Behandlung durch den Heilpraktiker erfolgt nach homöopathischen und naturheilkundlichen Methoden.



Krankenhausarzt

Der "normale" Krankenhausarzt dagegen ist Angestellter des Krankenhauses. Er behandelt Sie im Rahmen des Behandlungsvertrages. Seine Leistungen werden wie der Rest der vertraglichen Leistungen abgerechnet: entweder privat, wenn Sie Privatpatient sind oder über die Krankenkasse, wenn Sie Kassenpatient sind.



Truppenarzt

Der Truppenarzt der Bundeswehr behandelt seine Patienten im Rahmen der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben für den gemeinsamen Dienstherren. Die Behandlung erfolgt unentgeltlich. Ein Behandlungsvertrag kommt nicht zustande. Trotzdem können auch hier bei Behandlungsfehlern Ansprüche geltend gemacht werden: zum Beispiel stellt ein truppenärztlicher Behandlungsfehler eine Wehrdienstbeschädigung des Soldaten dar, für die unter Umständen eine Versorgung des Soldaten nach Wehrdienstende gefordert werden kann.

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Zuletzt aktualisiert am 15.07.2011

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