Der Sachverständige spielt eine ganz entscheidende Rolle in Arzthaftungsfällen. Hier bekommen Sie Tipps, wie Sie einen geeigneten finden.
Sachverständige im außergerichtlichen Verfahren
Vielleicht möchten Sie zunächst nur feststellen, ob ein Vorgehen gegen den Arzt überhaupt Sinn macht. Dies kann nur ein Sachverständiger - also ein anderer Mediziner - entscheiden. Hier kann es zu Problemen kommen: Viele Ärzte sind nicht begeistert von der Idee, ein Privatgutachten zu erstellen. Verpflichtet sind sie dazu ebenfalls nicht. Die alte Anschuldigung mit der "Krähe, die der anderen kein Auge aushackt", kann natürlich nicht verallgemeinert werden, spukt aber noch in zahlreichen Patientenköpfen herum.
Berufsordnung der Ärzte
Aus der Muster-Berufsordnung der deutschen Ärzte geht hervor, dass der Arzt die Pflicht hat, sich gegenüber anderen Ärzten kollegial zu verhalten. Andererseits sei er jedoch verpflichtet, bei der Erstellung jeglicher Gutachten einschließlich solcher über die Arbeit eines Kollegen nach seinem besten Wissen seine ärztliche Überzeugung wiederzugeben. Die Berufsordnung verurteilt nur herabsetzende persönliche Kommentare über andere Ärzte und unsachliche Kritik an deren Arbeitsweise. Also:
Absichtliches Lügen, um einen Kollegen zu verteidigen, ist nicht erlaubt.
Wie vorgehen?
Wenn Sie keinen Sachverständigen finden, fragen Sie zunächst bei Ihrem Hausarzt nach (sofern Sie nicht gerade gegen diesen vorgehen!). Vielleicht kann er Ihnen einen fachlich spezialisierten Kollegen als Sachverständigen empfehlen. Ansonsten können Patientenschutzorganisationen, insbesondere die Verbraucherzentralen, Tipps geben und Gutachter nennen. Oftmals kennen sich auch die Krankenkassen mit Sachverständigen aus. Falls Sie privat versichert sind, wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung.
Gutachter - und Schlichtungsstellen
Außergerichtlich kann der Patient sich an die "Gutachter - und Schlichtungsstellen" wenden, die die Landesärztekammern betreiben. Die Tätigkeiten der Gutachter- und Schlichtungsstellen sind sehr unterschiedlich: Einige untersuchen nur, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Andere überprüfen zusätzlich, ob dieser Fehler für genau diesen Schaden ursächlich war und ob die ärztliche Aufklärungspflicht verletzt wurde. Vorteil dieses Verfahrens: Es ist kostenlos. Nachteil ist, dass die Parteien keinen Einfluss auf die Auswahl des Gutachters haben.
Auswahl
Bei der Auswahl von Sachverständigen soll das Gericht darauf achten, dass diese das gleiche medizinische Spezialgebiet haben wie der beklagte Arzt und dass der Sachverständige nicht aus dem gleichen örtlichen Bereich kommt. Ein Sachverständiger kann auch befangen sein, in diesem Fall gilt er als ungeeignet.
Gutachten
Der Sachverständige muss grundsätzlich sein Gutachten persönlich abgeben. Das Gutachten wird normalerweise in Schriftform erstattet.
Anhörung vor Gericht
Vor Gericht erscheinen muss der Sachverständige nur, wenn in seinem Gutachten Dinge unklar sind oder wenn eine Prozesspartei sein Erscheinen wünscht. Wenn sich durch die Erklärungen des Sachverständigen in der Gerichtsverhandlung neue Gesichtspunkte ergeben, muss dem nicht medizinische gebildeten Kläger die Möglichkeit gegeben werden, sich schriftlich dazu zu äußern.
Widersprüche
Wenn es Widersprüche zwischen dem Sachverständigengutachten und einem vom Kläger in Auftrag gegebenen privaten Gutachten gibt, muss der Sachverständige darüber vom Gericht befragt werden. Wenn sich durch Befragung kein eindeutiges Ergebnis erzielen lässt, kann ausnahmsweise ein übergeordnetes Gutachten eingeholt werden.
Kosten
Die Kosten eines Sachverständigengutachtens richten sich nach seinem Umfang und dem erforderlichen Aufwand. Bei einem Privatgutachten außerhalb eines Gerichtsverfahrens zahlen Sie die Kosten selbst. Wenn das Ergebnis des Gutachtens eine Klage aussichtsreich erscheinen lässt, können Sie die Erstattung der Gutachterkosten in den Klageantrag mit aufnehmen. Bei einem Gutachten innerhalb eines Gerichtsverfahrens zahlt derjenige die Kosten, der den Prozess verliert. Aber Achtung: Wenn es z.B. wegen "wackeliger" Beweislage zum Vergleich kommt, werden die Kosten meist entsprechend der Vergleichsquote aufgeteilt.
Interessante Informationen zur Muster-Berufsordnung der deutschen Ärzte finden Sie auf der Internetseite der Bundesärztekammer.
Wichtige Vorschriften
Muster-Berufsordnung der deutschen Ärzte