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Therapiefehler des Arztes

... Nicht immer führen alle Wege nach Rom
Was ist die richtige Therapie? Oft gibt es mehr als eine richtige Antwort auf diese Frage. Richtig kann nur eine Therapie sein, die auf der Grundlage einer korrekten Diagnose auf den einzelnen Patienten abgestimmt ist.


Was sind Therapiefehler?

Man kann darunter verstehen:
  • Entscheidung des Arztes für eine falsche oder unangebrachte Therapie
  • Fehler bei der therapeutischen Aufklärung, die die Therapie begleiten und ihren Erfolg sicherstellen soll (hier unter "Beratungsfehler" behandelt)
  • Fehler bei der eigentlichen Behandlung (falsche Operationsausführung, falsche Medikamentendosierung etc.)



Fehlentscheidungen

Es gibt meist mehrere Möglichkeiten, eine Krankheit zu behandeln. Ob Ihr Arzt die richtige auswählt, richtet sich nach Ihrer konkreten gesundheitlichen Lage. Dabei können z.B. Vorerkrankungen, allgemeiner körperlicher Zustand, Allergien, psychisches Befinden und das Stadium der festgestellten Erkrankung eine Rolle spielen. Zu entscheiden, welche Behandlung die richtige ist, ist Sache des Arztes. Wenn aber mehrere Methoden mit verschiedenen Risiken und Erfolgsaussichten in gleicher Weise sinnvoll und üblich sind, muss der Arzt den Patienten darüber aufklären und ihn selbst entscheiden lassen. Eine Entscheidung ohne Beteiligung des Patienten wäre dann ein Behandlungsfehler.


Fehler bei der eigentlichen Behandlung

Dies sind gewissermaßen die Fehler bei der eigentlichen "praktischen Arbeit" des Arztes.

Beispiele:


  • Versehentliches Zerschneiden eines Nervs bei einer Operation
  • Kniepunktion ohne sterile Handschuhe, so dass es zur Infektion und Gelenkversteifung kommt
  • Verabreichen des falschen Medikaments (Schäden durch Unwirksamkeit oder negative Reaktion des Patienten auf das Medikament)
  • Lagerungsmängel bei einem Schwerkranken
  • operative Gebärmutterentfernung ohne medizinische Indikation


Für alle diese Fehler gilt: Als Behandlungsfehler, die eine Schadenersatzforderung nach sich ziehen können, gelten sie nur bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (siehe dazu unter "Behandlungsfehler" und "Schadenersatz").



Wichtige Vorschriften
§ 823 BGB

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Zuletzt aktualisiert am 27.04.2011

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