Hier einige Stichpunkte zum Thema "Krankenversicherung."
In Deutschland gibt es zwei Typen von Krankenversicherungen: die gesetzliche und die private. Etwa 90 Prozent der Bevölkerung sind gesetzlich, etwa 10 Prozent privat versichert. Die gesetzlichen Krankenkassen einschließlich der Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und Ersatzkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihre Leistungen richten sich nach dem Sozialgesetzbuch V.
Die privaten Kassen sind gewinnorientierte Gesellschaften, meist Aktiengesellschaften. Ihre Leistungen und Preise richten sich nach ihren Verträgen mit den Kunden.
Studenten sind im Rahmen der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert. Dazu muss mindestens ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenkasse sein. Zusätzlich darf das Monatseinkommen des Studenten selbst nicht über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Die Altersgrenze für diese kostenlose Studentenversicherung liegt bei 25 Jahren. Eine Wehr- oder Zivildienstzeit verlängert die Familienversicherung um die Dienstpflichtzeit. Danach kann der Student eine eigene Krankenversicherung zu einem vergünstigten Satz abschließen. Voraussetzung ist, dass er das 30. Lebensjahr oder das 14. Fachsemester noch nicht vollendet hat. Verheiratete Studenten können sich übrigens für die gesamte Studienzeit bei ihren Ehegatten kostenfrei mitversichern.
Alle Leistungen an dieser Stelle zu vergleichen ist unmöglich. Hier eine Auswahl:
Eine Eigenbeteiligung an den Kosten gibt es bei der gesetzlichen Kasse über die Zuzahlungen, während der Privatpatient meist eine vertraglich festgeschriebene Selbstbeteiligung hat.
Auch wenn Sie sich selbstständig machen oder Ihr Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können Sie gesetzlich versichert bleiben: Aber nicht mehr als Pflichtversicherter, sondern als freiwillig Versicherter. Voraussetzung ist, dass Sie eine bestimmte Zeit als Pflichtversicherter Mitglied der gesetzlichen Kasse waren. Erkundigen Sie sich darüber vor Eintritt des Berufswechsels, da es Ausschlussfristen gibt.
Als gesetzlich Krankenversicherter können Sie eine private Zusatzversicherung abschließen, um für bestimmte Bereiche, die Ihnen wichtig sind, besonders vorzusorgen (Beispiel: private Zusatzversicherung für Krankenhausaufenthalte oder Zahnersatz).
Nach gesetzlicher Regelung müssen Versicherungsunternehmen ihren Kunden ab 65 Jahren den so genannten Standardtarif anbieten. Diesen kann ein Kunde in Anspruch nehmen, der bereits mindestens zehn Jahre bei der Gesellschaft vollversichert ist. Der Standardtarif soll Prämienüberhöhungen im Alter vermeiden. Seine Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Kassen, wobei der Kunde trotzdem die freie Arztwahl hat. Der Beitrag darf nicht höher als derjenige der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Der große Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Familienversicherung, bei der nur das arbeitende Mitglied Beitrag bezahlt, Ehepartner und Kinder jedoch mitversichert sind. Bei der privaten Krankenversicherung sind die einzelnen Beiträge zwar niedriger, für jede versicherte Person muss aber ein eigener Beitrag bezahlt werden. Welche Versicherung sich in Ihrem Fall "rechnet", hängt also maßgeblich von der Familiengröße ab - und auch von Vorerkrankungen, die besonders bei der privaten Versicherung zu erhöhten Beiträgen führen können. Und natürlich müssen auch die einzelnen Leistungen verglichen werden. Denn hier gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften.