ivw
Klicken Sie auf die Karikatur und Sie sehen sie größer.

Krankenversicherung -

privat oder gesetzlich?

Hier einige Stichpunkte zum Thema "Krankenversicherung."

Zwei Systeme

In Deutschland gibt es zwei Typen von Krankenversicherungen: die gesetzliche und die private. Etwa 90 Prozent der Bevölkerung sind gesetzlich, etwa 10 Prozent privat versichert. Die gesetzlichen Krankenkassen einschließlich der Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und Ersatzkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihre Leistungen richten sich nach dem Sozialgesetzbuch V.

Die privaten Kassen sind gewinnorientierte Gesellschaften, meist Aktiengesellschaften. Ihre Leistungen und Preise richten sich nach ihren Verträgen mit den Kunden.

Wer darf sich privat versichern?

  • Selbstständige, Unternehmer, Freiberufler können sich privat versichern. Nur in wenigen Ausnahmefällen (Landwirte, Künstler) gibt es eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse.
  • Angestellte und Arbeiter oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, die mehr als 4.125,00 EUR im Monat oder mehr als 49.500 EUR im Jahr brutto verdienen, können sich privat versichern. Regelmäßige einmalige Zahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld können dabei eingerechnet werden.

Studenten

Studenten sind im Rahmen der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert. Dazu muss mindestens ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenkasse sein. Zusätzlich darf das Monatseinkommen des Studenten selbst nicht über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Die Altersgrenze für diese kostenlose Studentenversicherung liegt bei 25 Jahren. Eine Wehr- oder Zivildienstzeit verlängert die Familienversicherung um die Dienstpflichtzeit. Danach kann der Student eine eigene Krankenversicherung zu einem vergünstigten Satz abschließen. Voraussetzung ist, dass er das 30. Lebensjahr oder das 14. Fachsemester noch nicht vollendet hat. Verheiratete Studenten können sich übrigens für die gesamte Studienzeit bei ihren Ehegatten kostenfrei mitversichern.

Leistungen im Vergleich

Alle Leistungen an dieser Stelle zu vergleichen ist unmöglich. Hier eine Auswahl:

  • Bei der gesetzlichen Krankenkasse können Sie ausschließlich Kassenärzte aufsuchen und sich im Krankenhaus vom zuständigen diensthabenden Arzt behandeln lassen. Als privat Versicherter können Sie jeden Arzt in Anspruch nehmen, den Sie aufsuchen wollen, und haben im Krankenhaus Anspruch auf Chefarztbehandlung.
  • Auch Ein- bzw. Zweibettzimmer sind typische Leistungen, auf die nur Privatversicherte Anspruch haben - allerdings ist das Zweibettzimmer schon in vielen modernen Kliniken zum Standard geworden.
  • Heilpraktiker/Naturheilkunde: Auch gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für alternative Maßnahmen, sofern sie medizinisch notwendig und zweckmäßig sind.

    In den privaten Krankenkassen werden diese Leistungen in der Regel voll erstattet. Aber Vorsicht: Oftmals enthalten die Verträge eine so genannte Schulmedizinklausel: Bei diesen Verträgen hängt die Erstattungspflicht davon ab, ob sich die jeweilige Behandlungsmethode als erfolgversprechend erwiesen hat (BGH Urteil vom 30.10.2002, Az.: IV ZR 119/01). Jedenfalls besteht bei den privaten Krankenkassen vielfach die Möglichkeit, mit bestimmten Tarifen alternative Heilmethoden abzudecken. Um also sicherzugehen, dass die Kosten einer alternativen Behandlungsmethode übernommen werden, sollten Sie sich vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenkasse oder -versicherung in Verbindung setzen.

Selbstbeteiligung

Eine Eigenbeteiligung an den Kosten gibt es bei der gesetzlichen Kasse über die Zuzahlungen, während der Privatpatient meist eine vertraglich festgeschriebene Selbstbeteiligung hat.

Freiwillig versichert

Auch wenn Sie sich selbstständig machen oder Ihr Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können Sie gesetzlich versichert bleiben: Aber nicht mehr als Pflichtversicherter, sondern als freiwillig Versicherter. Voraussetzung ist, dass Sie eine bestimmte Zeit als Pflichtversicherter Mitglied der gesetzlichen Kasse waren. Erkundigen Sie sich darüber vor Eintritt des Berufswechsels, da es Ausschlussfristen gibt.

Zusatzversicherung

Als gesetzlich Krankenversicherter können Sie eine private Zusatzversicherung abschließen, um für bestimmte Bereiche, die Ihnen wichtig sind, besonders vorzusorgen (Beispiel: private Zusatzversicherung für Krankenhausaufenthalte oder Zahnersatz).

Standardtarif für privatversicherte Senioren

Nach gesetzlicher Regelung müssen Versicherungsunternehmen ihren Kunden ab 65 Jahren den so genannten Standardtarif anbieten. Diesen kann ein Kunde in Anspruch nehmen, der bereits mindestens zehn Jahre bei der Gesellschaft vollversichert ist. Der Standardtarif soll Prämienüberhöhungen im Alter vermeiden. Seine Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Kassen, wobei der Kunde trotzdem die freie Arztwahl hat. Der Beitrag darf nicht höher als derjenige der gesetzlichen Krankenversicherung sein.

Beiträge

Der große Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Familienversicherung, bei der nur das arbeitende Mitglied Beitrag bezahlt, Ehepartner und Kinder jedoch mitversichert sind. Bei der privaten Krankenversicherung sind die einzelnen Beiträge zwar niedriger, für jede versicherte Person muss aber ein eigener Beitrag bezahlt werden. Welche Versicherung sich in Ihrem Fall "rechnet", hängt also maßgeblich von der Familiengröße ab - und auch von Vorerkrankungen, die besonders bei der privaten Versicherung zu erhöhten Beiträgen führen können. Und natürlich müssen auch die einzelnen Leistungen verglichen werden. Denn hier gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften.

Weitere themenbezogene Seiten
Zuletzt aktualisiert am 29.04.2011

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück
Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier: Start > Patient & Behandlung > Arztrechnung & Kasse
Hauptnavigation
Webseiten der D.A.S.
Allgemeine Seiten
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
 
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten