Hoffentlich nicht. Wie genau eine Arztrechnung erstellt wird, erfahren Sie hier.
Der privat Krankenversicherte kennt das Spiel: Er öffnet einen Brief seines Arztes und liest das Wort "Liquidation". Damit ist nichts als "Rechnung" gemeint. Der Abrechnungsvorgang ist hier ganz einfach: Der Arzt listet die erbrachten Leistungen einzeln auf, schreibt den jeweiligen Gebührensatz nach der GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte) daneben und dann wird addiert. Der Patient muss innerhalb der Zahlungsfrist den Betrag überweisen und kann ihn dann unter Vorlage der Arztrechnung von der privaten Krankenversicherung zurückverlangen. Ob er das Geld auch bekommt, richtet sich nach den Vertragsbedingungen.
Für den gesetzlich Versicherten ist es auf den ersten Blick einfacher: Er legt beim Arzt nur seine Chipkarte vor, zahlt zehn Euro Praxisgebühr und wird behandelt. Komplizierter ist es für den Arzt. Seine Ansprüche macht er nicht direkt bei der Versicherung des Patienten geltend, sondern er bekommt sein Geld von der kassenärztlichen Vereinigung. Diese Organisation ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und ein Zusammenschluss aller Kassenärzte (= Vertragsärzte) eines Bundeslandes. Ihre Aufgaben sind im Sozialgesetzbuch V geregelt.
Die Kassenärztliche Vereinigung erhält von der Krankenkasse eine Gesamtvergütung. Diese kann als Festbetrag nach einer Fallpauschale (Anzahl behandelter Mitglieder der Kasse) oder Kopfpauschale (Gesamtzahl der Mitglieder der Kasse) geleistet werden. Auch eine Abrechnung auf Einzelleistungsbasis ist möglich. Dann zahlt die Kasse an die Vereinigung einen Betrag, von dem diese ihre Verwaltungsgebühren abzieht und den sie dann an den Arzt weitergibt. Üblich ist die Berechnung nach Festbeträgen, die vorher für jedes Quartal festgelegt werden. Die Vereinigung kann bei diesem System vorher abschätzen, wie viele Einnahmen sie erzielen wird, aber nicht, welche Leistungen die teilnehmenden Ärzte ihr in Rechnung stellen werden.
Da so völlig unvorhersehbar ist, für welche Leistung der Arzt welches Honorar bekommt, gibt es ein Punktesystem ("Einheitlicher Bewertungsmaßstab"). Jede Leistung des Arztes ist eine bestimmte Anzahl Punkte wert. Diese rechnet die Vereinigung pro Quartal zusammen. Aus der Division des zur Verfügung stehenden Geldes durch die Punkte ergibt sich der Wert jedes einzelnen Punkts in Euro. Der Arzt erhält dann den Gegenwert der von ihm abgerechneten Punkte.
Um die von Quartal zu Quartal völlig unterschiedlichen Punktwerte abzufangen, wurde das System der Budgetierung entwickelt: Bei bestimmten Praxisgrößen fließt ein "Praxisbudget" in die Rechnung ein. Die Regelung sollte an sich sicherstellen, dass der Arzt zumindest seine Kosten wieder hereinbekommt. Sie begrenzt allerdings auch die Leistungen, die der Arzt überhaupt pro Quartal an seine Patienten erbringen kann. Seine Einnahmen bleiben trotz Budget zum großen Teil abhängig von dem wechselnden Punktewert.
Wichtige Vorschriften SGB V §§ 77 ff. SGB V § 85